Tagung der NRW-Verkehrswacht in Wuppertal Elektrokleinstfahrzeuge: Warnung vor Konflikten auf Straßen, Fuß- und Radwegen

Wuppertal · Auf ihrer Jahreshauptversammlung in Wuppertal hat die Landesverkehrswacht NRW davor gewarnt, Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km/h ab dem Alter von zwölf Jahren auf Gehwegen freizugeben.

Von li.: Die Vizepräsidenten Peter Schlanstein und Stephan Stracke, Präsident Prof. Jürgen Brauckmann sowie die Vizepräsidenten MdL Klaus Voussem und Karsten Seefeldt.

Foto: LVW NRW

Auch eine Nutzung von E-Rollern, die bis zu 20 km/h schnell sind und von 14-Jährigen auf Radwegen oder Straßen gefahren werden dürfen, sieht die Landesverkehrswacht kritisch. Sie plädiert für Änderungen des Entwurfs der Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Bundesrat am 17. Mai zur Verabschiedung vorlegen will.

„So sehr wir uns über Alternativen zum Auto zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs freuen, sind wir doch äußerst besorgt, dass es durch E-Roller und Co. zu deutlich mehr Konfliktsituation und Unfällen kommen wird“, so Prof. Dr.-Ing. Jürgen Brauckmann (Präsident der Landesverkehrswacht NRW). „Aufgrund der vielerorts fehlenden oder mangelhaften Infrastruktur für Radfahrende kommt es bereits heute häufig zu Nutzungskonflikten mit Autofahrenden und zu Fuß Gehenden. Wenn nun auch noch 12 km/h schnelle E-Roller auf häufig zu schmalen Gehwegen unterwegs sind und 14-Jährige, denen in der Regel noch die Übersicht über Verkehrssituationen fehlt, auf Radwegen oder Straßen fahren, wird die Situation zusätzlich verschärft.“

Auf Gehwegen müssten sich die E-Scooter den Raum mit zu Fußgängerinnen und Fußgängern, älteren Menschen mit Rollatoren, spielenden Kindern und Personen mit Kinderwagen teilen. „Daher sollten dort laut Landesverkehrswacht nur elektronische Kleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h erlaubt sein. Alle weiteren E-Roller, die bis zu 20 km/h schnell sind, sollten ausschließlich auf Radwegen, Radstreifen oder Schutzstreifen von Personen betrieben werden dürfen, die mindestens 15 Jahre alt und im Besitz einer Mofa- Prüfbescheinigung sind“, so die Verkehrswacht, Der derzeitige Gesetzesentwurf erlaubt eine Nutzung bereits ab 14 Jahren ohne Prüfbescheinigung.

Auf der Hauptversammlung diskutierten Präsidium, Vorstand und Beirat mit den Vertreterinnen und Vertretern der 64 Ortsverkehrswachten aus NRW sowie ihren Gästen über das Thema „Digitalisierung und Verkehrssicherheit“. Die veränderten Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer und die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheitsarbeit standen dabei im Mittelpunkt.