Amts- und Landgericht Großkredit für Prostituierte
Wuppertal · Ein Kunde (60) lieh einer Wuppertalerin (30) im Bordell 33.000 Euro. Als die Rückzahlung ausblieb, zog er vor Gericht. Er hatte sein Auto verkauft, um den Kredit gewähren zu können.
Das ungewöhnliche Kreditgeschäft im Rotlichtmilieu mündete jetzt in gleich zwei Prozesse vor dem Wuppertaler Amts- und Landgericht. Den Urteilen zufolge erhielt die Angeklagte 2013 und 2014 fünfstellige Euro-Beträge von dem 30 Jahre älteren Kunden, einem verheirateten Geschäftsmann aus Rheinland-Pfalz. Ein früherer Mitarbeiter des Bordells ist in Haft und berichtete: „Die beiden waren ein Paar. Der Mann wollte sich absichern. Die Frau hatte gesagt, dass sie Geld zu ihrer Mutter nach Rumänien schicken wollte.“
Der Büromitarbeiter sagte, er habe die Verträge geschrieben und den Ausweis der Angeklagten kopiert. Eine weitere Prostituierte des Hauses habe für die Frau übersetzt. Die Rückzahlung allein für einen von zwei Krediten sollte 500 Euro pro Monat betragen. Nach dem Geschäft tauchte die Frau jedoch vorübergehend ab.
Der Geldgeber zog deshalb 2016 vors Landgericht, nachdem er die heute 30-Jährige wiedergefunden hatte und die weiterhin nicht zahlte. Der im Zivilverfahren zuständige Richter des Landgerichts sagte aus: „Die Zeugen stammten alle aus einem illustren Kreis. Ich habe versucht, eine Einigung zu erreichen, weil mir klar war, dass die Frau nicht zahlen konnte. Ein Urteil kann sich der Kläger in der Situation an die Wand nageln.“ Die 30 Jahre alte Frau aus Wuppertal muss den Betrag dennoch zurückzahlen.
Zusätzlich verurteilte das Amtsgericht sie wegen versuchten Betrugs zu 1.350 Euro Geldstrafe: Grund: Die Frau hatte vor Gericht zunächst darauf beharrt, den Vertrag nicht selbst unterschrieben zu haben. Der Vergleich mit einer Unterschrift, die die Prostituierte als Zeugin in früheren Ermittlungen zu mutmaßlichem Menschenhandel geleistet hatte, widerlegte diese Behauptung.
Die 30-Jährige räumte danach ein, den Kreditvertrag wirklich geschlossen, das Geld aber nicht erhalten zu haben. Urteil und Strafe nahm die nicht vorbestrafte Frau dennoch an. Die Strafe entspricht ihrem Einkommen von drei Monaten beim Hartz-IV-Satz, den das Gericht unterstellt hat. Der Geldgeber erklärte, er habe ein Auto verkauft, um die Kredite geben zu können. Er fügte hinzu: „Ich bin der Leidtragende.“