Prozess vor dem Landgericht Gegen das Gesetz und die guten Sitten
Wuppertal / Bochum · Juristischer Schlag ins Kontor der Stadtspitze: Die Stadt Wuppertal und die Bochumer Sportsponsoring-Firma ASS verschleierten mit einem Scheinvertrag, der seit 2004 lief, einen gesetzwidrigen Rabatt bei städtischen Kfz-Zulassungsgebühren für insgesamt 84.000 Fahrzeuge.
Das hat das Landgericht Bochum jetzt festgestellt.
Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 20. Juni habe die Stadt deshalb keinen Anspruch auf Rückzahlung von Rechnungsbeträgen durch die Bochumer — denn beide Seiten hätten gegen Gesetz und gute Sitten verstoßen.
In dem über mehr als zehn Jahre laufenden Geschäft ging es um Gebühren mutmaßlich in Millionenhöhe für Autoanmeldungen durch ASS. Dem Urteil zufolge zahlte die Stadtverwaltung an das Unternehmen pro angemeldetem Auto Geld zurück. Zum Schein sei schriftlich vereinbart worden, dass das Unternehmen Werbeaufkleber für Wuppertal auf den Autos anbringen sollte. Abgewickelt worden ist das ganze Verfahren über die Wuppertal Marketing GmbH (WMG). Gegen deren Geschäftsführer läuft ein Ermittlungsverfahren der Wuppertaler Staatsanwaltschaft.
Die Aufkleber seien nur ins Spiel gekommen, damit das eigentliche Geschäft nicht auffiel, stellte das Gericht nach der Anhörung von sieben Zeugen fest. Tatsächlich, so die 13. Zivilkammer des Landgerichtes Bochum unter Vorsitz von Richterin Delia Roth in der Urteilsbegründung, sei es nur um die Gebühren gegangen. Die lägen aber bundesweit einheitlich fest — hierauf Rabatt zu gewähren, sei verboten.
Mit der Klage hatte die Stadt versucht, Rechnungsbeträge in Höhe von über 150.000 Euro aus zwei Jahren zurückzufordern, weil ASS in dieser Zeit keine Aufkleber angebracht habe.
Pikant an der Sache: "Aufgeflogen" und beendet worden ist das noch bis vor kurzem laufende — nun als gesetzes- und sittenwidrig klassifizierte — Rabattgeschäft zwischen Stadt Wuppertal und ASS durch eine Initiative des am 26. Juni 2017 abgewählten Bürgerbeteiligungs- und Rechtsdezernenten Panagiotis Paschalis. Rechtsanwalt Paschalis war stets der Auffassung, das "ASS-Konstrukt" sei insgesamt unrechtmäßig.
Der Volljurist, dessen eigentlich achtjährige Amtszeit SPD, CDU, FDP und Grüne gemeinsam schon nach weniger als zwei Jahren beendet haben, sieht seine Rechtsauffassung nun "in vollem Umfang bestätigt". Er sagt zur Rundschau: "Fest steht für mich, dass das Urteil und die trotz Ermittlungsverfahren getroffenen Beschlüsse im WMG-Aufsichtsrat, in der Stadtspitze und im Beteiligungsausschuss zu einer Neubewertung zwingen. Diese Neubewertung wird nach dem Wortlaut des Urteils aus Bochum die Staatsanwaltschaft Wuppertal bereits von Amts wegen vornehmen müssen. Ich behalte mir Strafanzeige gegen alle Beteiligten vor."
Die Stadtspitze hatte stets die Position vertreten, das Geschäft mit ASS sei rechtlich unbedenklich und wirtschaftlich sinnvoll. Darüber kam es einem schwerwiegenden Zerwürfnis zwischen Stadtspitze, Politik und Paschalis.
Wuppertals Rechtsamt kommentiert das Urteil so: "Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist knapp und blendet zahlreiche Umstände, die gegen das Ergebnis des Gerichts sprechen, vollständig aus." Die Stadt will prüfen, ob Berufung beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt werden soll. Außerdem will man alles von einer externen Kanzlei untersuchen lassen. Eine von Dezernent Paschalis schon in seiner Amtszeit beauftragte externe Rechtsprüfung war allerdings schon zu dem Ergebnis gekommen, dass das Geschäft rechtswidrig ist.