Ein schweres Urteil
Vor drei Jahren kam ein Schüler des Carl-Duisberg-Gymnasiums auf der Beyenburger Straße ums Leben. Ob die Fahrerin des Wagens Schuld trug, darüber urteilten bereits das Amts- und Landgericht in Wuppertal.
Jetzt muss erneut entschieden werden.
Manches Urteil ist schwer zu ertragen. Als das Amtsgericht im August 2013 gegen eine heute 47 Jahre alte Wuppertalerin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten verhängte, hinterließ das einige Menschen fassungslos.
Immerhin ging es um einen Unfall, bei dem im Mai 2012 auf der Beyenburger Straße in Höhe von "Hauses Kemna" ein Schüler (15) des Carl-Duisberg-Gymnasiums ums Leben kam; seine Mitschülerin wurde schwer verletzt.
Die Fahrerin des Wagens war ohne Führerschein, aber in angemessener Geschwindigkeit unterwegs, als die Schüler ohne auf den Verkehr zu achten auf die Straße liefen, so das Ergebnis eines Gutachtens. Eine Schuld an dem Unfall, so das Gericht seinerzeit, konnte der Fahrerin nicht nachgewiesen werden und sprach von einem Unfall, der "unvermeidbar" gewesen sei.
Die Mutter des verstorbenen Jungen legte Berufung ein, und in einem neuen Prozess am Landgericht wurde die Angeklagte zusätzlich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Richter bewerteten es als Versäumnis der Fahrerin, damals nicht gehupt zu haben, als sie bemerkte, dass die Schüler auf die Straße liefen. Damit hätte zwar der Zusammenprall mit dem Mädchen nicht vermieden werden können, der mit dem Jungen aber "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" schon.
Verteidiger Claus-Peter Schmidt wie auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Urteil ein. Jetzt hat das Oberlandesgericht der Revision zugestimmt, das angefochtene Urteil aufgehoben und zur neuen Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Wuppertal verwiesen. In der Begründung dazu heißt es: "Mit der Forderung, zusätzlich zu einer Vollbremsung ein Schallsignal abzugeben (...), überspannt das Landgericht die an einen sorgfältigen Fahrzeugführer zu stellenden Ansprüche."
Ein neuer Verhandlungstermin wurde noch nicht anberaumt.