Wuppertaler Stadtrat Besserer Schutz vor Autobahn-Lärm gefordert
Wuppertal · Die Bürgerinnen und Bürger in Wuppertal sollen besser vor dem Lärm geschützt werden, der von den Autobahnen ausgeht. Das fordert ein Ergänzungsantrag, den der Stadtrat auf Initiative von CDU und Grünen mit großer Mehrheit in Richtung Bundesautobahnverwaltung beschlossen hat. Dabei ging es um den Abschlussbericht der Lärmaktionsplanung III für den Ballungsraum Wuppertal.
„Das vorliegende Gutachten geht von den Werten 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts aus. Das beruht auf einer Rechtsverordnung aus dem Jahre 2008. Auf dieser Grundlage wurden innerstädtische Lärmbrennpunkte identifiziert. Der meiste Lärm in unserer Stadt aber geht von den Autobahnen aus“, so der CDU-Fraktionsvorsitzender Ludger Kineke. „Gerade hier ist es wichtig, dass die zugrunde gelegten Grenzwerte die tatsächliche Lärmbelastung berücksichtigen. Deshalb haben wir beschlossen, dass sich diese sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Umweltbundesamtes orientieren müssen, die Auslösewerte von 65 Dezibel tagsüber und von 55 Dezibel nachts zugrunde legen.“
Die A 46 zählt zu den verkehrsreichsten Autobahnverbindungen in Europa. Das gelte nicht zuletzt für die Lärmproblematik am Sonnborner Kreuz, wo die Straßenbauverwaltung aufgrund der neu beschlossenen Auslösewerte eine erneute Überprüfung angekündigt habe, so Kineke, sondern besonders für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der anstehenden Brückensanierungen: „Jetzt geht es darum, gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger der Bundesautobahnen höchstmöglichen Druck aufzubauen, um die Dringlichkeit lärmreduzierender Maßnahmen auf der Grundlage der geringeren Lärmauslösewerte darzustellen. Stadtteile wie Wichlinghausen sind von den Lärmemissionen der A 46 ebenso in besonderer Weise betroffen.“
Nach Auskunft des Christdemokraten geht die Detailplanung auch für Maßnahmen im Bereich innerstädtischer Lärmbrennpunkte jetzt in die Umsetzung und wird in den Bezirken vorgestellt: „Es soll ein regelmäßiges Monitoring der Lärmschutzmaßnahmen eingeführt werden mit jährlichen Berichten über den Stand der Planungen, die Umsetzung und prognostizierten Wirkungen von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan.“