Geplatzter verkaufsoffener Sonntag in Elberfeld Gericht rügte zurecht

Betr.: geplatzter verkaufsoffener Sonntag in Elberfeld

Erstens: Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt einfach mal einen verkaufsoffenen Sonntag festlegt, obwohl das entscheidende Kriterium dafür nicht erfüllt ist: Die Ladenöffnung darf nämlich im Verhältnis zur Hauptveranstaltung nur ein Nebenschauplatz sein.

 Zweitens: Die Gewerkschaft ver.di hatte bereits im August (!) auf diese wesentliche Voraussetzung unter Verweis auf zahlreicher Gerichtsurteile hingewiesen. Die Stadt lässt diese berechtigten Argumente in Vorlage 1204/21 wie üblich links liegen.

 Drittens: Es ist bekannt, dass die Fußgängerfrequenzen in der Elberfelder Innenstadt regelmäßig erfasst werden (siehe „Passantenfrequenzanalyse 2020“). Somit wäre es für die Stadt ein Leichtes gewesen, konkrete Zahlen zur Sonntagsöffnung vorzulegen. Stattdessen schreibt die Verwaltung lediglich, es sei davon auszugehen, der Weihnachtsmarkt werde schon „einen beträchtlichen Besucherstrom“ anziehen.

 Folglich rügt das Oberverwaltungsgericht zurecht, dass noch nicht einmal belastbare Besucherzahlen vorliegen, die der Senat überprüfen könnte.

Selbst dem Laien erschließt sich nicht, warum für einen punktuell veranstalteten Weihnachtsmarkt am Laurentiusplatzt, Kerstenplatz und auf der Alten Freiheit sämtliche Läden vom Robert-Daum-Platz bis hinter die City-Arkaden so „nebenbei“ öffnen sollen. Die endlosen Staus am Parkhaus City-Arkaden während vergangener Sonntagsöffnungen sprechen da eine andere Sprache.

 Im Ergebnis gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hat ein naiver Praktikant die Vorlage 1204/21 erstellt, oder der Stadt war von Anfang an klar, dass die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung nicht vorliegen. Und dann sind bindende Gerichtsurteile leider die einzige Sprache, die die Verwaltung versteht.

Norbert Bernhardt