Eltern in die Pflicht

Betr.: „Halbtot geschlagen – nur ein Vergehen?“, WR, 9. Oktober

In welchem Rechtsstaat leben wir eigentlich, wo jugendliche Intensivtäter nach 60 bis 70 Taten straffrei ausgehen und jetzt die Gesetze es nicht einmal hergeben, dass die berechtigten Interessen der Opfer vertreten werden können?

Eine Gesetzesänderung, die die Strafmündigkeit von Jugendlichen/Kindern auf zehn Jahre herabsetzt, ist zwingend geboten. Eltern, die ihre Aufsichtspflicht über die Kinder nicht wahrnehmen, müssten für die Schäden ihrer Kinder finanziell, in diesem Fall die Pflege des Opfers, gegebenenfalls auch lebenslang, aufkommen.

Juliane Bretter