Urteil gegen Wuppertaler AfD Polizeipräsident Röhrl: „Sehr zufrieden und erleichtert“
Wuppertal · Die Wuppertaler Polizeipräsident Markus Röhrl und das Land Nordrhein-Westfalen haben sich in einen Rechtsstreit gegen den Wuppertaler Kreisverband der Alternative für Deutschland (AfD) durchgesetzt. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ging es um ein Wahlplakat der AfD zur Europawahl 2019 in Wuppertal.
Darauf war ein Zitat des Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl zu lesen, das dieser zum Thema Jugendkriminalität in einem Zeitungsinterview gemacht hatte. Teile des Zitats waren auf dem Plakat unterstrichen. Zudem war unterhalb der Aussage ein Aufdruck mit dem Partei-Logo und dem Satz "WIR sind Deine Stimme!" platziert worden.
Gegen die Verwendung des Zitats durch die AfD im Wahlkampf hatten das Land NRW und Wuppertals Polizeipräsident Markus Röhrl Unterlassungsklage eingereicht. In einem rechtskräftigen Urteil folgte das Oberlandesgerichts der Argumentation. In seiner Begründung unterstützte das Gericht die Auffassung der Kläger, dass der Kreisverband die Aussage aus dem Zeitungsinterview durch die Verwendung auf dem Wahlplakat der Partei in einen sinnentstellenden Kontext gestellt und sie damit verfälscht habe. Damit werde der Polizeipräsident politisch vereinnahmt und instrumentalisiert und den Leserinnen und Lesern suggeriert, der Polizeipräsident stehe der AfD nahe und fordere zur Wahl der Partei auf.
Der so erzeugte Sinnzusammenhang füge dem Ruf des Leiters einer Landesbehörde und auch des Landes selbst Schaden zu. "Hinzu kommt, dass die AfD von großen Teilen der Bevölkerung aufgrund ihrer politischen Positionen - zumindest was deren rechten Flügel betrifft - als nicht tolerierbar und verachtenswert angesehen wird. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der rechte Flügel der AfD [...] vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil es sich bei diesem Zusammenschluss um eine erwiesen extremistische Bestrebung handelt, deren Gründer Rechtsextremisten sind", so das Oberlandesgericht.
Polizeipräsident Markus Röhrl: „Ich bin sehr zufrieden und erleichtert. Das Wahlplakat hat Misstrauen in meine Neutralität und die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns allgemein gesät. Das Gericht ging zudem von einer Wiederholungsgefahr aus.“