Ratgeber Was Sie über Zahnzusatzversicherungen wissen sollten
Mit zunehmendem Alter kommen die meisten Menschen früher oder später in die Situation, dass Eingriffe an den Zähnen erforderlich sind. Insbesondere dann, wenn einzelne oder mehrere Zähne überkront oder durch ein Implantat vollständig ersetzt werden müssen, können hohe Kosten im Bereich mehrerer Tausend Euro anfallen. In diesem Ratgeber erläutern wir, warum eine Zahnzusatzversicherung vor allem im Bereich des Zahnersatzes eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sein kann.
Krankenkassen zahlen bei Zahnersatz nur für die Regelversorgung
Ist einer Ihrer Zähne so stark beschädigt, dass Zahnersatz medizinisch notwendig ist, zahlt die gesetzliche Krankenkasse seit Oktober 2020 grundsätzlich 60 Prozent der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung. Diese beschränkt sich auf eine zweckmäßige Behandlung, die medizinisch ausreichend ist. Ist einer Ihrer Seitenzähne betroffen, kann das beispielsweise eine einfache Krone oder aus Metall gefertigte Brücke sein. Sind mehrere Zähne betroffen, beinhaltet die Regelversorgung eine herausnehmbare Teilprothese.
Hinweis: Krankenkassen und Zahnärzte haben für jedes Zahnproblem genau definiert, welche Behandlungsmaßnahmen in die Regelversorgung fallen und wie hoch dabei jeweils der Festzuschuss durch die Kasse ist.
Rechenbeispiel
Zur Veranschaulichung haben wir für Sie ein fiktives Rechenbeispiel zusammengestellt, um Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Die angegebenen Beträge dienen ausschließlich dazu, Ihnen einen ersten Eindruck zu vermitteln:
Frau Schmidt stürzt bei einem Fahrradunfall schwer und verliert einen Zahn im Oberkiefer. Der angrenzende Zahn ist zudem stark beschädigt. Der Zahnarzt klärt sie darüber auf, dass die Regelversorgung entsprechend der Festzuschuss-Richtlinie eine Brücke wäre. Frau Schmidt bevorzugt jedoch ein Implantat für den Zahnverlust sowie eine Krone für den beschädigten Zahn. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf 2.000 Euro. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt jedoch nur den Festzuschuss für die Regelversorgung, in diesem Fall die Brücke, der 350 Euro beträgt. Für den Differenzbetrag in Höhe von 1.700 Euro müsste Frau Schmidt selbst aufkommen.
Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil reduzieren
Der Festzuschuss der Krankenkassen liegt bei 60 Prozent. Dies gilt jedoch wie bereits erwähnt ausschließlich für die Regelversorgung. Gehört zur Regelversorgung also nur eine Brücke, sie entscheiden sich aber für ein Implantat, erhalten Sie nur den Festzuschuss für die Brücke und zahlen den Rest drauf. Im Gegensatz dazu erstatten leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen je nach Anbieter und Tarifumfang zwischen 75 und bis zu 100 Prozent der Kosten für Ihren Zahnersatz - auch wenn hochwertigere Materialien zum Einsatz kommen. So kann sich Ihr Eigenanteil deutlich verringern.
Die nachfolgenden Erstattungsbeispiele sollen verdeutlichen, wie hoch der Eigenanteil mit und ohne Zahnzusatzversicherung je nach Art des Zahnersatzes ausfallen kann. Die genannten Beträge dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
Vollkeramik-Krone
Wir gehen für unser Beispiel davon aus, dass die Gesamtkosten für eine Vollkeramik-Krone 1.000 Euro betragen und die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss in Höhe von 200 Euro leistet. Somit würde sich der Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung auf 800 Euro belaufen. Im Vergleich dazu würde der Eigenanteil bei einer Zahnzusatzversicherung mit einem Tarif, der 90 Prozent der Kosten übernimmt, lediglich 100 Euro betragen.
Einzelimplantat mit Verblendmetallkeramikkrone
Für dieses Beispiel nehmen wir an, dass sich die Gesamtkosten für ein Einzelimplantat mit Verblendmetallkeramikkrone auf 2.500 Euro belaufen und der Festzuschuss bzw. die Kassenleistung bei 300 Euro liegt. Der Differenzbetrag in Höhe von 2.200 Euro wäre dementsprechend die Eigenleistung, sofern keine Zahnzusatzversicherung besteht. Ist dies hingegen der Fall und die Tarifleistung umfasst eine Kostenübernahme in Höhe von 90 Prozent, würde die Eigenleistung nur 250 Euro betragen.
Entscheidende Kriterien beim Vergleich von Zahnzusatzversicherungen
Anbieter und Tarife sind zahlreich, weshalb Sie auf jeden Fall sorgfältig vergleichen sollten, bevor Sie sich für eine bestimmte Zahnzusatzversicherung entscheiden. Wegen der zum Teil stark variierenden Preise und Leistungen, lassen sich durch einen Vergleich Sparpotenziale ausfindig machen. Aber woran erkennt man überhaupt einen leistungsstarken Tarif und welche Kriterien sind besonders wichtig? Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die als Orientierungshilfe beim Vergleich verschiedener Zahnzusatzversicherungen dienen kann:
● Die Leistung der Zahnzusatzversicherung sollte sich auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag beziehen und nicht nur auf den Teil, den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt (= Festzuschuss für die Regelversorgung)
● Achten Sie auf den vertraglich festgelegten Leistungsumfang. Je nach Anbieter werden 75, 80, 90 oder sogar 100 Prozent der Kosten übernommen
● Prüfen Sie genau, was der Tarif konkret abdeckt (z. B. Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Zahnvorsorge, Kieferorthopädie)
● Der Vertrag einer Zahnzusatzversicherung sollte keine Begrenzung bei der jährlichen Erstattung vorsehen. Andernfalls kann dies den Kostenrahmen bei großen Maßnahmen für mehrere Zähne übersteigen.
● Prüfen Sie, ob der Vertrag eine Wartezeit beinhaltet, bis die Leistungen abgerufen werden können. Bei manchen Anbietern liegt diese zwischen 6 und 8 Monaten