Vergewaltigungsvorwürfe gegen Juniorchef Sie würde sonst „ihr blaues Wunder erleben“

Wuppertal · Derzeit auf der Anklagebank des Landgerichts: Der Juniorchef eines ehemaligen Wuppertaler Traditionscafés. Der 70-Jährige soll vor vier Jahren eine Praktikantin unter anderem in den Kellerräumen der Bäckerei sexuell missbraucht und vergewaltigt haben.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Dennis Polz

Die Anklage wirft dem Mann insgesamt 19 Taten vor, bei denen er sich der damals 17 Jahre alten Angestellten in sexueller Absicht genähert haben soll. Die Übergriffe sollen im April 2015 begonnen haben. Der Angeklagte soll die junge Frau aufgefordert haben, bei ihm im Bett zu schlafen und ihr angedroht haben, sie würde sonst „ihr blaues Wunder erleben“.

Da die 17-Jährige geglaubt habe, ihr Chef wolle sie schlagen, sei sie der Aufforderung nachgekommen. Bei einer der Taten soll der Angeklagte der Jugendlichen im Backstubenkeller die Hände mit Kabelbinder gefesselt haben, um ihr in die Hose zu fassen. Bei 16 weiteren Übergriffen soll der 70-Jährige seiner Praktikantin - ebenfalls im Keller - mit der Hand in die Hose gegriffen und sie dazu genötigt haben, ihn sexuell zu befriedigen. Zum letzten Übergriff soll es im Sommer 2015 gekommen sein: Der Angeklagte soll das Mädchen mit einem Schal am Bettgestell seines Ehebettes gefesselt und zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Die Anklage wirft ihm Vergewaltigung vor - demzufolge muss es zumindest bei einer der Taten zum Eindringen in den Körper des Opfers gekommen sein.

Der Angeklagte selbst wollte sich zum Tatvorwurf nicht einlassen. Dem Gericht gegenüber sprach er von „der Sache“, die damals offenbar dazu geführt hat, dass er den elterlichen Betrieb verlassen musste. „Er hat an anderer Stelle eingeräumt, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sein soll - allerdings nicht in dem hier vorgeworfenen Ausmaß“, war vom Vorsitzenden Richter Holger Jung zu hören. Das Opfer soll „das Spiel mitgemacht haben“ - es sei dabei auch um die Veruntreuung von Geldern gegangen. Als Tatvorwurf käme der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen in Betracht, da es sich um ein Angestelltenverhältnis gehandelt habe.

Nach den persönlichen Verhältnissen befragt, gab der Angeklagte einen Einblick in die Abläufe im Familienbetrieb. In den 1950er Jahren sei die Konditorei eröffnet worden, seither sei das Café im Familienbesitz gewesen. Ihm selbst hätten die Eltern immer gesagt, er müsse nicht anderswo viel Geld verdienen, weil er ja - als einziger Sohn - irgendwann mal die Bäckerei übernehmen würde. Zwischenzeitliche Versuche, sich finanziell auf eigene Füße zu stellen, waren ohnehin gescheitert - mit der eigenen Konditorei habe er Insolvenz anmelden müssen.

Der Angeklagte erzählte auch, dass er im zeitlichen Umfeld der ihm nun vorgeworfenen Taten der Mutter des Opfers gekündigt habe, die ebenfalls im Café beschäftigt gewesen sei. Sein eigener Vater - damals noch mit im Betrieb - habe die Kündigung rückgängig gemacht. Dem habe er dann gesagt, dann könne er auch gleich gehen. Der Vater habe ihm daraufhin geantwortet: „Dann hau doch ab!“ Zwei Jahre später schloss das auch bei Ausflüglern beliebte Café endgültig seine Türen - aus familiären Gründen, wie damals am Aushang zu lesen war.

Beim Prozess hat das Gericht vier Folgetermine festgesetzt.