Wildschweine im Garten Stadt leistet keinen Schadenersatz für Wildschäden
Wuppertal · Immer mehr Wildscheine wagen sich auch in städtische Gebiete vor. Aber: Wenn Wildschweine den privaten Garten verwüsten, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz durch Stadt oder Land, erklärt die untere Jagdbehörde in Wuppertal . Jäger und Jagdpächter zahlen nur, wenn die Schäden in jagdbaren Gebieten entstehen.
Zu jagdbaren Gebieten zählen Wald und in häufigen Fällen auch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Für den privaten Garten sind daher einstabiler Zaun und ein guter Versicherungsschutz besonders wichtig. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollten die Gebäudeversicherung überprüfen und sicherstellen, dass ein Schaden durch Wild abgedeckt ist.
Da Wildschweine schlecht sehen, orientieren sie sich vor allem auf den Geruch- und Gehörsinn. Komposthaufen mit Lebensmittelabfällen im eigenen Garten riechen für die Tiere verlockend. Volle Müllsäcke sollten ebenfalls nicht frei rumliegen. Diese werden gerne als Futterquelle genutzt.
Auch aus tierseuchenrechtlichen Gründen, aktuell als Präventionsmaßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest, sollte darauf geachtet werden, dass Wildschweine keine Gelegenheit haben, an Speiseabfälle zu gelangen. In der Regel sind Wildschweine ängstliche Tiere und leicht zu verscheuchen, weshalb sie bei Lärm schnell die Flucht ergreifen.
Bei Mietern ist der der Vermieter verpflichtet, sich um den Schutz vor Wildschäden zu kümmern. Übrigens, im eigenen Garten gilt ein striktes Jagdverbot! Daran ändern auch ein Waffen- oder Jagdschein und eine Schusswaffe im Haus nichts! Der Garten gehört zum befriedeten Bezirk. Die Jagd obliegt grundsätzlich dem zuständigen Jagdpächter.