Sexuelle Nötigung und Körperverletzung Urteil nach acht Jahren
Wuppertal · Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsentzug wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung: So lautete das Urteil gegen einen 53-Jährigen Wuppertaler, der im April 2011 seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Remscheid sexuell genötigt haben soll.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, drei Monate gelten wegen der überlangen Verfahrensdauer als verbüßt – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hinzu kommt ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro, dass der Angeklagte an das Opfer zu zahlen hat.
Von der ursprünglich angeklagten Vergewaltigung war die Kammer nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr ausgegangen, dafür hatte es keine ausreichenden Beweise gegeben. Im Gegenteil, am Penis des Mannes war keine DNA der Frau gefunden worden. Eine Sachverständige hatte erklärt, dass man trotz normaler Körperpflege auch zwei Wochen nach dem Geschlechtsverkehr noch DNA feststellen könne. Das sei beim Angeklagten nicht der Fall gewesen – weshalb die Kammer nur noch von sexueller Nötigung und Körperverletzung ausgegangen war. Als ausreichend bewiesen galt hingegen die Tatsache, dass der Mann seiner damaligen Lebensgefährtin gegen deren Willen ein Schlafmittel verabreicht haben soll. Warum sich die Frau dem nicht widersetzt habe, begründete der Vorsitzende Richter so: „Es entspricht ihrer Persönlichkeitsstruktur, sich nicht dagegen zu wehren.“ Man habe jedoch den Angaben des Opfers nicht in allen Details folgen können und nicht alles von dem geglaubt, was die Frau im Zeugenstand gesagt habe. So habe sie beispielsweise geleugnet, auch noch nach der Tat über Jahre hinweg eine Beziehung zum Angeklagten aufrecht erhalten zu haben. Dies widerlegen allerdings einige Whats-App-Nachrichten.
Nach der Anzeige im April 2011 hatte sich das Verfahren über acht Jahre hingezogen. Im Frühjahr 2018 war der Prozess wegen der Erkrankung eines Richters kurz vor der Urteilsverkündung geplatzt. Verteidiger Thomas Schmittkamp stand dem jetzigen Urteil zwiespältig gegenüber: Einerseits war das Gericht seiner beantragten Bewährungsstrafe gefolgt. Andererseits hatte sein Mandant von Beginn an beteuert, die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen zu haben. „Ich konnte mein Leben nicht mehr leben“, kommentierte der 53-Jährige Wuppertaler. Er habe sich nicht verlieben und keine Beziehung führen können. Sowohl das Opfer als auch der Angeklagten können mit der Verkündung des Urteils nun mit der Sache abschließen.