Offenlegung der Fahrgastzahlen Seilbahngegner: Erfolg vor Gericht
Wuppertal / Düsseldorf · Der Verein "Seilbahnfreies Wuppertal" hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Erfolg erzielt. In dem Verfahren ging es um die Offenlegung der Berechnungsgrundlagen zur Förderfähigkeit der geplanten Seilbahn.
Das Gericht folgte der Rechtsauffassung des Vereins zum Informationsfreiheitsgesetz. Es verpflichtete den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Auskünfte über das Fahrgastaufkommen auf den durch die Seilbahn betroffenen Buslinien zu erteilen.
"Dies wurde bisher durch den VRR abgelehnt, da die WSW mobil dem VRR die Herausgabe dieser Daten unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse untersagt hatte", so der Verein. "Diese Zahlen bilden jedoch die Basis für die aktuell vorliegende positive standardisierte Bewertung und die daraus abgeleitete Förderfähigkeit. Eine Überprüfung dieser prognostizierten Förderfähigkeit war daher bis dato nicht möglich."
Der Verein "Seilbahnfreies Wuppertal" bemängelt, dass die von Oberbürgermeister Andreas Mucke und der "WSW mobil" versprochene Transparenz zum Thema Seilbahn "erst auf dem Klageweg teilweise hergestellt" worden sei. "Offenbar sollen Planungen, die abseits der öffentlichen Wahrnehmung getroffene Richtungsentscheidungen nachträglich legitimieren, nicht kritisch hinterfragt werden. Solange Politik und Verwaltung aber nicht bereit sind, mit dem Bürger auf Augenhöhe zu agieren und Informationen zu teilen, hat Bürgerbeteiligung nur einen Placebo-Effekt", heißt es.
Der Verein will nun in den kommenden Wochen "das Ergebnis des Verfahrens mit seinem Anwalt beraten, die Daten zum Fahrgastaufkommen analysieren und bewerten sowie auf Basis dieses Rechtsverfahrens gegebenenfalls die Offenlegung weiterer Basisdaten zur Berechnung der Förderfähigkeit bei der WSW mobil einfordern".