Justiz Landgericht Wuppertal: Elektronische Akte in Zivilsachen

Wuppertal · Das Wuppertaler Landgericht Wuppertal führt seit Montag (26. Oktober 2020) die elektronische Akte in Zivilsachen ein In zunächst einer erstinstanzlichen und zwei zweitinstanzlichen Zivilkammern sowie zwei Kammern für Handelssachen werden alle neu eingehenden Verfahren damit ausschließlich elektronisch bearbeitet.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Dennis Polz

Papierakten werden daneben nicht mehr geführt. Unterschriften auf elektronisch erstellten gerichtlichen Dokumenten werden durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Die Aktenbearbeitung und -verwaltung erfolgt über eine spezielle Anwendung, dem so genannten ergonomischen elektronischen Arbeitsplatz, die speziell für diesen Zweck im Verbund mit den Justizverwaltungen mehrerer anderer Bundesländer entwickelt wurde und schon in zahlreichen anderen Gerichten zum Einsatz kommt.

Die Prozessbeteiligten können ihre Schriftstücke grundsätzlich weiterhin in Papierform einreichen. Diese werden dann durch das Gericht rechtssicher digitalisiert. Die Kommunikation mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie anderen professionellen Partnern der Justiz (rtwa Notare und Behörden) wird das Gericht jedoch künftig zunehmend rein elektronisch führen. Während Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Schriftstücke schon bisher auf elektronischem Wege einreichen konnten, steht dem Gericht der elektronische Versand erst jetzt zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit, Gerichtspost über die speziell eingerichteten elektronischen Übermittlungswege, wie etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), zu versenden, will das Landgericht nun in zunehmendem Umfang Gebrauch machen.

Die elektronische Akte wird bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sukzessive und getrennt nach Fachbereichen eingeführt und muss auf Grund gesetzlicher Vorgaben bis spätestens zum 1. Januar 2026 abgeschlossen sein. Auch innerhalb des Landgerichts erfolgt die Einführung stufenweise. So werden ab dem 16. November weitere vier Kammern und ab dem 7. Dezember 2020 dann alle Zivilkammern und Kammern für Handelssachen mit der elektronischen Akte arbeiten.