Messerattacke am Autonomen Zentrum Schwere Polizei-Fehler bei der Ermittlung?
Wuppertal · Die Messerattacke dreier der rechten Szene zuzuordnenden Männer am Autonomen Zentrum (AZ) in Elberfeld am 11. April 2015 war ein wohl bundesweit einzigartiger, gezielter Angriff auf eine linke Einrichtung.
Das ergibt sich aus Angaben der Angeklagten (25, 39 und 43 Jahre alt) und Zeugenaussagen vor dem Landgericht. Im Prozess um versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung an einem 54-jährigen Wuppertaler fügen sich die Beweise wie ein Puzzle zusammen.
Teilgeständnissen zufolge hatten sich die drei Männer in einer Elberfelder Wohnung gemeinsam bewaffnet und waren — gerüstet für schwerste Gewalt — zur Kneipe im AZ gezogen, einem wichtigen Treffpunkt ihrer "Gegner". Laut Zeugen versuchten sie über eine Stunde lang, Mitspieler beim Kickern zu provozieren, verhielten sich "unangenehm" und aufdringlich, bis sie schließlich vom späteren Opfer erkannt wurden.
Er war es, der nach einem Streit über den folgenden Lokalverweis wohl durch ein Versehen als einziger Linker auf der Straße landete — allein mit den Angeklagten. Ein Nachbar beobachtete von seinem Fenster aus, wie er zusammengeschlagen wurde. Dabei wurde der 54-Jährige durch sieben Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Er muss mit lebenslangen Folgen rechnen.
Laut Nachbarn liefen die Angeklagten weg. Der 25-jährige Hauptangeklagte hat erklärt, er habe später zunächst versucht, sich als Einzeltäter darzustellen, um seine Kameraden zu schützen: "Ich hatte damit gerechnet, tödlich getroffen zu haben."
Der Getroffene, ein Gastwirt aus der Nordstadt, brach diese Woche vor Gericht sein Schweigen. Und er berichtete, wie der Älteste, der schon mehrfach mit Begleitern aus der rechten Szene bei ihm im Lokal aufgetreten war, im Streit der Wortführer war. Beim Jüngsten sei ein Messer zu sehen gewesen und ihre Aktion hätten die Angeklagten ständig untereinander abgestimmt. Der Zeuge spielte das verdeckte Anstupsen den Richtern mehrfach anschaulich vor: "Ich habe die anderen gewarnt: Der hat ein Messer!"
Ebenfalls klar scheint inzwischen, dass es schwerste Ermittlungsfehler der Polizei gab: Vor einem Lokal an der Gathe könnte eine ganze Gruppe von Augenzeugen gestanden haben. Die Polizei hat dazu nichts festgestellt. Der 43-Jährige stellte sich freiwillig zur Vernehmung vor einem erfahrenen Kriminalbeamten — und wurde fast nichts gefragt. Schon gar nicht zum Vor- oder Nachgeschehen oder zu seinem politischen Hintergrund: "Das Weitere über den Anwalt." Inzwischen schweigt der Mann.
Erhärten sich die Beweise, dann könnten alle drei Angeklagte wegen ihrer Absprachen und ihrem gemeinsamen Handeln des versuchten Totschlags schuldig sein. Dem Gericht liegen Auswertungen von Internet-Nachrichten der Angeklagten vor. Daraus könnten sich ein länger gefasster Tatplan oder Hinweise auf Mitwisser und Hintermänner ergeben.
Der Prozess wird fortgesetzt.