Staatsanwaltschaft Wuppertal Schumacher-Erpressung: Drei Anklagen erhoben

Wuppertal · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Männer aus Wuppertal (30 und 53 Jahre) und einen Mann aus Wülfrath (53 Jahre) Anklage erhoben, die die Familie des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher erpresst haben sollen. Zuvor waren die Ermittlungen abgeschlossen worden.

 Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert (Archivbild).

Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert (Archivbild).

Foto: Christoph Petersen

Laut Staatsanwaltschaft war der Wülfrather bis März 2021 als Sicherheitskraft bei der in der Schweiz lebenden Familie Schumacher beschäftigt. Er habe sich, so der Vorwurf, „Dateien unerlaubt auf Datenträger kopiert oder sich Datenträger mit illegalen Datensätzen verschafft“ und „zwischen Oktober 2022 und Mai 2024“ zwei Festplatten und vier USB-Sticks an den 53 Jahre alten Wuppertaler „für einen fünfstelligen Geldbetrag“ verkauft.

Darauf seien Bilder von Michael Schumacher vor und nach dem schweren Skiunfall 2013 zu sehen, aber auch „weitere vertrauliche Daten“. Der Wuppertaler habe am 3. Juni 2024 „und in den Tagen danach“ eine Mitarbeiterin der Familie angerufen und eine Forderung in Höhe von 15 Millionen Euro hinterlassen – inklusive der Drohung, das Material sonst im „Darknet“ zu veröffentlichen.

Die Mitarbeiterin forderte laut Staatsanwaltschaft eine Stichprobe, um die Authentizität überprüfen zu können. „Der 53 Jahre alte Wuppertaler soll daraufhin seinen 30 Jahre alten Sohn eingeweiht und beauftragt haben, eine technisch nicht rückverfolgbare E-Mail-Adresse zu besorgen“, teilte die Anklagebehörde am Mittwoch (25. September 2024) mit.

Nachdem die Schumacher-Familie in der Schweiz Strafanzeige erstattet hatte, identifizierten die dortigen Ermittler die Rufnummer, „die auf eine Person aus Kassel registriert war“. Weil die Spur weiter nach Wuppertal führte, übernahmen die Behörden im Bergischen die Ermittlungen am 18. Juni. Zwei Haftbefehle wurden einen Tag später vollstreckt.

Laut Staatsanwaltschaft kooperierte der 53 Jahre alte Wuppertaler. Dadurch geriet nun auf der Wülfrather ins Visier. Er wurde am 4. Juli festgenommen. „Die Auswertung der bei dem Wuppertaler aufgefundenen Datenträger erhärtete den Tatverdacht. Diese beinhalten tatsächlich eine Vielzahl von Fotos, Videos sowie andere Daten aus dem privaten Bereich der Familie Schumacher“, heißt es.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 53 Jahre alten Wuppertaler „eine versuchte Erpressung im besonders schweren Fall“ zur Last. Sie könne „für den Fall einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren bestraft“ werden, „wobei die Strafe wegen der lediglich versuchten Tat gemildert werden kann“. Dem Sohn wird Beihilfe vorgeworfen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde gegen Auflagen ausgesetzt.

„Gegen den Wülfrather Tatverdächtigen ist neben dem Tatvorwurf der Beihilfe zur versuchten Erpressung Anklage wegen eines Verstoßes gegen § 201 a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) erhoben worden. Für den Fall einer Verurteilung droht ihm daher eine empfindliche Freiheitsstrafe“, so die Staatsanwaltschaft.

Sie hat beim Amtsgericht nicht nur die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt, sondern auch „die Anordnung der Haftfortdauer gegen die beiden älteren Angeschuldigten“.

(red/jak)