Kooperation ab 2023 Bergische Kirchenkreise rücken näher zusammen

Wuppertal / Solingen · In einem ersten Infobrief hat die Solinger Superintendentin Dr. Ilka Werner über den aktuellen Stand der Planungen für eine Verwaltungskooperation zwischen den evangelischen Kirchenkreisen Wuppertal und Solingen und berichtet.

Wuppertals Superintendentin Ilka Federschmidt.

Foto: Tim Polick/Archiv ÖA

Das Schreiben ging an die Gemeinden, das Diakonisches Werk und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltungsamt und Kirchenkreis. Die Kooperation soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das hatten die Synoden der beiden bergischen Kirchenkreise im November 2021 gleichlautend beschlossen.

In einer Arbeitsgruppe mit je vier Teilnehmenden aus beiden Regionen seien die notwendigen Einzelschritte benannt und ein Zeitplan erstellt worden, heißt es in dem Infobrief. Aus dem Plan geht hervor, was bis zu den Synoden im Juni 2022 bzw. zum Jahresende 2022 erledigt und umgesetzt sein muss. Auch welche Aufgaben in der Übergangszeit nach dem Start der Kooperation noch abzuarbeiten seien, werde benannt.

Für den Evangelischen Kirchenkreis Wuppertal nehmen Superintendentin Ilka Federschmidt, Verwaltungsleiter Philipp Strößer, Andreas Gräwinger und Antonia Dicken-Begrich (beide Kreissynodalvorstand) an der Arbeitsgruppe teil. Die Leitung und Moderation der Gruppe übernimmt die Solinger Superintendentin Dr. Ilka Werner.

Über die regelmäßige Tagung der Vorsitzenden bzw. Kirchmeisterinnen und -meister, die Verwaltungsausschüsse sowie die Kreissynoden bleiben die Gemeinden auch zukünftig am Fortgang der Planungen beteiligt. Auch die Mitarbeitenden der Verwaltungsämter und die Gemeinden der beiden Kirchenkreise sollen kontinuierlich informiert und einbezogen werden.

Im November 2021 hatten die Synoden des Evangelischen Kirchenkreises Wuppertals sowie des Kirchenkreises Solingen in gleichlautenden Beschlüssen ihre Absicht bekräftigt, möglichst zum 1. Januar 2023 „die Verwaltungen beider Kirchenkreise zusammenzuführen“.

Der Termin wurde im Blick auf die dann für die Evangelische Kirche neu in Kraft tretende Umsatzsteuerpflicht gewählt. Als Ziele der Kooperation wurden Kontinuität, Kostenstabilität und die Erprobung neuer Verwaltungsabläufe genannt. Grundlage wird ein Konzept bilden, dass auf den gleichzeitig stattfindenden Synoden am 11. Juni 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

(Förster/ör-nd)