Grundsteuerreform Haus & Grund: „Stadt hat den ,schwarzen Peter‘“

Wuppertal · Das sogenannte „Scholz-Modell“ zur Grundsteuerreform, das vom damaligen Bundesfinanzminister und heutigen Kanzler auf den Weg gebracht worden war, führt nach Ansicht von Hermann Josef Richter, dem Vorsitzenden von Haus & Grund Wuppertal, „zu erheblichen Ungleichheiten und damit verbundenen Problemen sowie dauerhaften Auseinandersetzungen vor Gericht“.

Altbauten in der Elberfelder Nordstadt.

Foto: Achim Otto

„Sechs andere Bundesländer hatten sich diesem Modell nicht angeschlossen und eigene Lösungen gefunden. Mit seinem jetzt verabschiedeten Gesetz schafft NRW nun eine Grundlage für die Reparatur des problembehafteten neuen Grundsteuermodells. Der ‚schwarze Peter‘ landet allerdings bei den Kommunen unseres Bundeslandes“, so Richter.

Nach seiner Ansicht führt die jetzt auf kommunaler Ebene vorzunehmende Differenzierung zu „unendlichen politischen Diskussionen“ und zwangsläufig gerichtlichen Auseinandersetzungen. „Die Regelung kommt viel zu spät“, kritisiert der Vorsitzende von Haus & Grund. „Es ist allerdings fraglich, ob die Stadt Wuppertal eine rechtzeitige und rechtssichere Umsetzung überhaupt schafft. Wir erwarten eine breit angelegte Diskussion aller Betroffenen. Es darf jetzt nicht der eine gegen den anderen ausgespielt werden. Fingerspitzengefühl ist gefragt. Möglicherweise ist ja die Ausstellung vorläufiger Grundsteuerbescheide für 2025 ein geeigneter Weg.“

Hermann-Josef Richter.

Foto: Bettina Osswald

Für Richter stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie man eine solche Übergangsregelung mit vorläufigen Bescheiden praktiziert: „Die Vorauszahlungen müssen auf jeden Fall realitätsnah sein.“ Neben der Gewerbesteuer zähle die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt: „Im Interesse unserer Eigentümer, Vermieter und damit im Ergebnis nicht zuletzt auch der Mieter fordern wir Klarheit vor dem Hintergrund des durch das Scholz-Modell ausgelösten Wirrwarrs. Die Mieten in unserer Stadt müssen gerade angesichts der Entwicklung der Nebenkosten finanzierbar bleiben.“

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte ein Gesetz zur Grundsteuerreform mit differenzierten Hebesätzen verabschiedet. Bereits zuvor hatte der NRW-Finanzminister veröffentlicht, welche Hebesätze jede Kommune in dem Bundesland ab 2025 für eine aufkommensneutrale Grundsteuer ansetzen müsste, und auch die zugrunde liegenden Berechnungen dargestellt.