Berufungsverhandlung im "Synagogen-Prozess" "Dieses Urteil ist vertretbar"

Wuppertal · Im Strafverfahren um einen Angriff mit Brandsätzen auf die Bergische Synagoge an der Gemarker Straße bleibt es für zwei Angeklagte aus Barmen bei einer Bewährungschance. Das hat das Landgericht Wuppertal am Montag (18.

Angeklagter (30) beim Prozess vor dem Amtsgericht im Februar.

Foto: Dirk Lotze

Januar 2016) entschieden.

Die Richter hatten auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Urteil des Amtsgerichts vom vergangenen Frühjahr überprüft und wegen der Schuld die Strafen um mehrere Monate erhöht. Dennoch können beide in Freiheit bleiben. Ein weiterer Komplize muss sich in etwa einem Monat einem entsprechenden Prozess nach Jugendrecht stellen.

Die beiden Angeklagten, ein Frisör (25) und ein Gelegenheitsarbeiter (30) aus der Gastronomie, hatten zugegeben, im Juli 2014 mit reichlich Alkohol das islamische Zuckerfest begangen zu haben. Sie hätten sich über beunruhigende Nachrichten aus ihrer Heimat Palästina aufgeregt und sich zur Tat entschlossen. Laut Geständnis kauften sie Diesel an einer Tankstelle im Viertel und warfen fünf Brandsätze auf die Synagoge, deren Fassade verschmutzt wurde. Der 25-jährige wurde an Ort und Stelle festgenommen; er hatte den Feuerwehreinsatz gefilmt. Der 30-Jährige wurde einen Monat später ermittelt.

Beide Angeklagte hatten bereits vor dem Amtsgericht die jüdische Gemeinde um Entschuldigung gebeten. Sie haben Arbeit aufgenommen und sich seither straffrei geführt. Der 25-Jährige hat sich Geld geliehen und die Reinigungskosten an der Fassade der Synagoge für alle drei bezahlt.
Die Strafen lauten jetzt auf 23 Monate Bewährungsstrafe für den jüngeren und 24 Monate für den älteren Angeklagten.

Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Kiskel hat gegenüber der Wuppertaler Rundschau erklärt, voraussichtlich keine weiteren Rechtsmittel einlegen zu wollen: "Dieses Urteil ist vertretbar."