Brandanschlag auf Synagoge: Bewährung für die Täter
Zu Bewährungsstrafen wegen versuchter schwerer Brandstiftung an der Bergischen Synagoge in Barmen hat das Amtsgericht am Donnerstag (5.2. 2015) drei Wuppertaler (18, 24 und 29 Jahre alt) verurteilt.
Die Tat vom vergangenen Juli habe sich rücksichtslos gegen die gesamte Gesellschaft gerichtet, die sich ein friedliches Miteinander und freie Religionsausübung wünsche, erklärte der Vorsitzende Richter bei der Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils.
Das Gericht folgte den Geständnissen des Trios, wonach die Männer am Tag des Brandanschlags zunächst gemeinsam tranken und Drogen konsumierten, dann an einer Tankstelle Diesel kauften und in einer Wohnung Brandsätze fertigten. Fünf mit Diesel gefüllte Flaschen trafen bei dem nächtlichen Anschlag die Fassade der Synagoge an der Gemarker Straße; ein sogenannter Molotow-Cocktail geriet auf der Straße in Brand. An dem Gotteshaus entstand Sachschaden von mehr als 800 Euro.
Der Staatsanwalt wies Erklärungen zweier Angeklagter zurück, sie hätten auf den Konflikt zwischen Israel und ihrem Heimatland Palästina aufmerksam machen wollen: "Wenn sie ein brennendes Zeichen gewollt wollten, dann hätte eine Kerze ja wohl genügt." Er hatte für alle Drei Gefängnis ohne Bewährungschance gefordert.
Das Gericht bliebt im Fall der älteren Angeklagten mit jeweils 15 Monaten Haft — ausgesetzt zur Bewährung - und 200 Arbeitsstunden deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Gegen den 18-Jährigen kann nach Jugendrecht während der kommenden zwei Jahre nachträglich eine Strafe verhängt werden, wenn er gegen Bewährungsauflagen verstößt. Auch er muss gemeinnützige Arbeit leisten. Der Richter stellte fest: "Die mehrmonatige Untersuchungshaft hat bei allen drei Angeklagten etwas bewirkt. Zumindest eine gewisse Einsicht ist vorhanden."
Der Prozess wurde von Mitgliedern der palästinensischen Gruppe in Wuppertal, von der jüdischen Kultusgemeinde und von überregionalen Medien intensiv beobachtet.