Bergische Uni Wuppertal AStA: Ökostrom-Tarif verbesserungsfähig

Wuppertal · Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) begrüßt zwar den Wechsel der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) zu einem neuen Ökostrom-Tarif. Dennoch sieht er „noch Verbesserungsbedarf“.

Forschung in der Bergischen Uni (Symbolfoto).

Foto: Jepp/Hänsel/Bergische Universität Wuppertal

Für den Wechsel hatten sich unter anderem der Senat, der AStA, das Studierendenparlamemt (StuPa) und die „Students for Future“ eingesetzt. Die 2021 vom AStA und vom StuPa aufgestellten Anforderungen an hochwertigen Ökostrom seien aber nicht erfüllt.

„So ist zum einen der Stromtarif der BUW – entgegen den Aussagen der Pressestelle der BUW– nicht Kohlendioxid-frei, sondern stößt etwa 370 bis 730 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr aus. Dies sorgt für Umweltkosten für die Gesellschaft in Höhe von über 75.000 bis 145.000. Pro Jahr. Zum anderen ist der Nutzen des Stromtarifs für die Energiewende zweifelhaft, da der Stromtarif keine Investitionsgarantie für Erneuerbare Energien beinhaltet“, so der AStA.

Der Grund sei in beiden Fällen, dass „weder eine Kohlendioxid-Kompensation anfallender Emissionen noch eine Investitionsgarantie im Ausschreibungstext der Stromausschreibung verankert wurde. Dies muss sich bei der nächsten Ausschreibung kommendes Jahr ändern, damit der Ökostrom-Tarif auch die beabsichtigte Wirkung fürs Klima leisten kann! Ein solcher hochwertiger Ökostrom-Tarif sorgt für Mehrkosten von circa 0,43 Prozent und sollte für die Universität bezahlbar sein bzw. kann durch geringe Stromeinsparungen ausgeglichen werden.“

Der AStA fordert, dass die Uni im Rahmen einer Selbstverpflichtung festhält, „auch in Zukunft Ökostrom beziehen zu wollen sowie sich für die vier benötigten Anforderungen an hochwertigen Ökostrom (unter anderem Kohlendioxid-Kompensation und Investitionsgarantie) einzusetzen. Da der Ökostrompreis problemlos weiterhin durch eine Kostenobergrenze begrenzt werden kann, stellt dieser Schritt für das Rektorat keinerlei Risiko dar.“