Verharmloser und Schönfärber

Betr.: Graffiti

Überall sieht man sie: Vollgesprühte Wände, Pfeiler und Bänke. Da wirkt eine frisch gestrichene Wand oft wie eine Einladung für diese Schmutzfinke, denn in den seltensten Fällen überleben diese Flächen das nächste Wochenende ohne Spuren. Das hat nichts mehr mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu tun — das ist kriminell. Selbst wenn manches Sprayerbild gut gelungen ist: Es ist und bleibt eine Sachbeschädigung. Hier muss der Staat das bestehende Gesetz in voller Härte anwenden, auch wenn es das Weltbild der Verharmloser und Schönfärber zerstört.

Siegfried Wächter, Krühbusch

(Rundschau Verlagsgesellschaft)