Verwirrung bei der Briefwahl Übersinnliche Kräfte?
Betr.: Briefwahl
Seit vielen Wochen sorgen sich Bürger in den USA und weltweit intensiv und kontrovers darum, ob es bei der Präsidentenwahl am 3. November wohl mit rechten Dingen zugehen wird. Herr Trump diskreditiert bereits vorab die angeblich manipulationsanfällige Briefwahl, um gegebenenfalls seine mögliche Abwahl nicht anzuerkennen und „einfach“ im Amt zu bleiben. Und in Deutschland? Steht man dem verständnislos gegenüber, lacht – bitter – mehrheitlich darüber: Hier ist ja alles perfekt organisiert!
Denkste: Nachdem ich letze Woche die Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl NRW erhalten hatte, füllte ich zwar direkt den Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen aus, schickte ihn aber noch nicht ab. Gestern wollte ich dies tun … Aber Überraschung! In meinem Briefkasten fand ich die Briefwahlunterlagen bereits vor!
Einfach mal verschwörungshysterisch weiter überlegt: Hat jemand die Unterlagen in meinem Namen für mich beim Wahlamt angefordert? Warum sollte er? Schlicht ein menschliches „Versehen“ in der Wuppertaler Wahlbehörde, das aber natürlich nicht passieren darf? Behördliche Fürsorge – ohne Information allerdings, damit mir (und anderen) eine Covid19-Infektion im Wahllokal erspart wird? Oder hat dort vielleicht jemand übersinnliche Begabungen und beim Blick in seine magische Glaskugel meinen Wunsch vorab abgelesen? Wäre ja sehr bürgerfreundlich…
Und ich kleiner einfacher Bürger? Soll/darf/muss ich meine Anforderung nun noch an das Wahlamt schicken? Meine Kreuze machen auf nicht angeforderten Wahlscheinen? Was passiert, wenn ich dies oder das tue/nicht tue? Darf ich ausnahmsweise zweimal wählen (käme mir im Übrigen entgegen, da es mir schwerfällt, mich zwischen all diesen tollen, fachkompetenten und bürgernahen Kandidaten zu entscheiden…) oder vielleicht aus mir jetzt noch unbekannten Gründen gar nicht?
P.S.: Der Wahlbehörde der Stadt Wuppertal habe ich heute ebenfalls – allerdings kurz und möglichst ironiebereinigt – den Sachverhalt geschildert und um Klärung und Hilfestellung gebeten.
Klaus-G. Rummenhöller