Nicht auf den Kirchgang berufen

Betr.: Sonntags-Parkverbot, Leserbrief vom 16. April

Wer sich die Freiheit nimmt, eingeschränkte sowie absolute Halteverbotsschilder zu missachten, sollte sich nicht auf seinen Kirchgang berufen, sondern das Verwarngeld in voller Höhe akzeptieren. Es besteht immer die Möglichkeit, in der näheren Umgebung einen Parkplatz zu finden, aber da muss man schon ein paar Schritte laufen, was einigen Herrschaften zu lästig ist. Auch mit göttlichem Beistand ist das Leben kein Wunschkonzert.

Siegfried Wächter, Krühbusch

(Rundschau Verlagsgesellschaft)