Hintergrund ist die Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022, dabei konkret die Behandlung von Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse im sogenannten Versorgungsgebiet 1 (Städte Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal sowie der Kreis Mettmann). Das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, hatte entschieden, ein Plankrankenhaus aus „Leistungsgruppe 16.4 Pankreaseingriffe“ herauszunehmen.
„Die Auswahlentscheidung des Landes zugunsten von 15 Krankenhäusern im Regierungsbezirk Düsseldorf und zu Lasten der Antragstellerin sowie weiterer 17 Krankenhäuser ist aus Sicht des Gerichts rechtsfehlerfrei getroffen worden“, teilt die Pressestelle des Verwaltungsgerichts mit. „Insbesondere hat das Land seine Einschätzung, dass eine Konzentration auf eine geringere Anzahl von Leistungserbringern bei der Versorgung der Pankreaserkrankungen zu einer Qualitätssteigerung führen wird, nachvollziehbar dargelegt. Gelegenheitsversorger sollen eine entsprechende Behandlung zukünftig nicht mehr erbringen.“
Die berücksichtigten Anbieter hätten „in dem zu beurteilenden Zeitrahmen – anders als die Antragstellerin – mindestens und dauerhaft alle zwei Wochen einen Eingriff. Das Land hat nachvollziehbar dargelegt, dass eine höhere Anzahl erbrachter medizinischer Leistungen der Leistungsgruppe mit einer steigenden ärztlichen Erfahrung verbunden ist. Bei der Vornahme medizinisch hochkomplexer Pankreaseingriffe kommt es unter anderem nicht so sehr auf die wohnortnahe Erreichbarkeit eines Krankenhauses, sondern auf hohe Fallzahlen und die damit verbundene ärztliche Expertise an.“
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.