Erben gut geregelt Warum Sie ein Testament brauchen und wie Sie es einfach erstellen

Mit einem Durchschnittsalter von 43,5 Jahren ist Wuppertals Bevölkerung rund 2,2 Jahre jünger als der deutsche Durchschnitt - und entgegen dem allgemeinen Trend innerhalb der Bundesrepublik hat sich die Stadt im Zeitraum 2014 bis 2022 sogar verjüngt. Der jüngere Altersdurchschnitt sollte aber nicht über die Wichtigkeit eines gültigen Testaments hinwegtäuschen - denn leider kündigt sich der Ernstfall, bei dem auf das Testament zurückgegriffen werden muss, nicht zwangsläufig durch ein hohes Alter an.

Symbolbild.

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Viele Wuppertaler beschäftigt durchaus, aus verständlichen Gründen, in welche Hände ihr Vermögen nach dem Ableben übergehen wird. Fehlt es hingegen in Form des Testaments an einer klaren Regelung, sind Differenzen vorprogrammiert. Selbst wenn die oder der Verstorbene selbige nicht mehr miterlebt, möchten nur wenige Menschen ihre Hinterbliebenen in einen derartigen Zwist stürzen - insbesondere dann, wenn die gesetzlich festgelegte Erbfolge gar nicht den persönlichen Wünschen entspricht. Umso wichtiger, sich schon jetzt mit dem eigenen Testament zu beschäftigen - besser zu früh, als zu spät.

Gründe für ein Testament gibt es genügend

Die spezifischen Gründe mögen sich unterscheiden, aber gemeinhin gibt es genügend davon - die umso wichtiger werden, desto mehr Vermögen vererbt wird und damit aufzuteilen ist. Der wichtigste Grund liegt offensichtlich in der Individualität: Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Individuelle Präferenzen spielen da aber keine Rolle, in einem Testament lassen sie sich hingegen verbindlich präzisieren. So ist sichergestellt, dass das Vermögen nach dem Ableben dahin gelangt, wo es hin soll.

Auch besondere Lebenssituationen, wie beispielsweise eine unverheiratete Partnerschaft, machen ein Testament erforderlich - denn der Gesetzgeber stellt unverheiratete Paare nicht ebenbürtig zu Eheleuten. Schlimmstenfalls könnte die große Liebe, die einen selbst zu Lebzeiten begleitet hat, komplett leer ausgehen - einfach, weil man nicht verheiratet war und kein Testament vorlag, das den Partner begünstigt.

Familienstreitigkeiten, die speziell bei größeren Erbschaften ganze Verwandtschaften zerrütten können, lassen sich mit einem Testament mitunter nicht komplett vermeiden - diejenigen, die leer ausgehen, werden darüber offensichtlich nicht erfreut sein. Das Testament stellt mit seinen eindeutigen Anweisungen aber sicher, dass sich die Begünstigten darauf berufen können, was der oder die Verstorbene wirklich wollten. Ebenfalls vorteilhaft: Ein Testament kann die Steuerlast der Erben, entsprechend strukturiert, mitunter senken.

Zu den Voraussetzungen: Wann ist ein Testament gültig?

Damit das Testament nicht für ungültig erklärt wird und somit unwirksam wird, gibt es einige Voraussetzungen, die beim Verfassen erfüllt werden müssen:

Wird das Testament privatschriftlich verfasst, muss das handschriftlich geschehen. Es muss außerdem Vor- und Nachnamen am Ende des Textes mitsamt einer Unterschrift sowie das Datum und den Ort enthalten, an dem es verfasst wurde. Ein maschinelles Testament ist nur gültig, sofern es vom Notar beglaubigt wurde.

Die genutzten Formulierungen sollten keinerlei Interpretationsspielraum zulassen, das Testament ist also unmissverständlich zu formulieren. Des Weiteren sind mehrdeutige Ausdrücke komplett zu vermeiden, vage Wünsche müssen konkreten Anordnungen des Erblassers weichen - und Erbe sowie Vermögenswerte sind selbstverständlich klar und vollständig zu benennen.

Der Erblasser muss zudem uneingeschränkt testierfähig sein, was ein Mindestalter von 18 Jahren impliziert. Eingeschränkt testierfähig sind bereits 16-Jährige. Erblasser müssen körperlich und geistig in der Lage sein, die Tragweite und Bedeutung der jeweiligen Verfügungen zu erkennen - es dürfen also keine Störungen der Geistestätigkeit, Bewusstseinsstörungen oder eine generelle Geistesschwäche, wie beispielsweise Demenz, vorliegen.

Bei der Aufteilung ist der gesetzliche Pflichtteil zu berücksichtigen. Der Pflichtteil beträgt normalerweise die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil und geht an bestimmte nahe Angehörige. Wie der Name schon impliziert, kann der Pflichtteil für gewöhnlich den nahen Angehörigen nicht entzogen werden - bestimmte Ausnahmefälle sind möglich, dann ist aber empfehlenswert sich in Wuppertal einen Rechtsbeistand zur Hilfe zu holen.

Welche Inhalte gehören weiterhin in ein Testament?

Einige der Inhalte können Sie bereits dem vorherigen Absatz entnehmen: Die dort genannten Inhalte und Punkte sind zwangsläufig notwendig. Achten Sie beim Verfassen des Testaments zudem unbedingt auf die nachfolgenden Inhalte

● eindeutige Benennung aller Erben mit vollständigem NamenFestlegung der Erbquoten beziehungsweise Vermögensverteilung in Bezugnahme zu den jeweils genannten Erben
● Ernennung von Ersatz-Erben, sofern ein angedachter Erbe noch vor dem Erblasser verstirbt

Die im Testament verfügten Vermögenswerte sind allesamt klar zu benennen und zu verteilen, gegebenenfalls auch mit spezifischen Anordnungen. Dazu ein Beispiel: Wer in Wuppertal eine Immobilie vererbt, darf sogar festlegen, dass diese vom Erben ausschließlich in Eigennutzung verwendet werden darf. Die spezifischen Regelungen dürfen aber nicht sittenwidrig, unrealistisch oder zu strikt sein.

Bezüglich der Teilungsanordnung sind ebenfalls klare Formulierungen zu nutzen - allen voran bei Sachen, die nicht einfach so teilbar sind. Einzelne Gegenstände lassen sich immer auch an einzelne Erben verteilen. Soll das geschehen, müssen Sie das im Testament klar formulieren. Auf der Gegenseite sind auch ausdrückliche Enterbungen möglich, wobei diese außer in expliziten Ausnahmefällen nicht den Pflichtteilanspruch erlöschen lassen.

Sie sollten gegebenenfalls auch darüber nachdenken, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Dieser wird nach dem Ableben dann mit der Verteilung des Erbes entsprechend der im Testament geäußerten Wünsche beauftragt. Das ist insbesondere bei größeren Erbschaften schon allein aufgrund der komplexen Organisation mitunter nötig.

Wie lässt sich ein Testament ändern oder widerrufen?

Keine Sorge, falls sich Ihre Wünsche mit der Zeit verändern - das Leben ist nun einmal nie komplett planbar. Deshalb kann ein Testament natürlich auch jederzeit geändert oder vollständig widerrufen werden. Änderungen am Testament sind aus unterschiedlichen Gründen manchmal notwendig, beispielsweise wenn signifikante weitere Vermögenswerte seit der bisherigen Fassung hinzugekommen sind. Auch die Heirat, weiterer Nachwuchs oder neue Interessen und Leidenschaften, zum Beispiel für bestimmte Hilfsorganisationen, die einen Teil des Erbes erhalten sollen, können Anlass zur Änderung geben.

Aus diesem Grund lohnt es sich mindestens alle zwei Jahre das Testament zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern. Das ist natürlich kein festes Intervall: Haben Sie erst kürzlich viel Geld oder zusätzliche Vermögenswerte erhalten, sollte eine Änderung unmittelbar im Anschluss daran stattfinden. In den meisten Fällen werden Sie sich selbst ganz gut daran erinnern, welche Ihrer Wünsche das Testament aktuell umfasst - haben sich die geändert, muss sich auch das Testament ändern.

Schlusswort: Ein Testament erstellen bedeutet Verantwortung zu übernehmen - und klare Fakten zu schaffen

Niemand denkt gern an den Tod - ganz besonders nicht den eigenen. Aber daran zu denken und entsprechend vorsorglich zu handeln bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen. Nicht immer folgt der Tod auf eine lange Krankheit oder erst im gehobenen Lebensalter. Er kann Menschen, das liegt in der Natur der Sache, ganz unverhofft ereilen - heute genauso wie morgen oder eben doch erst in 50 Jahren. Deshalb ist vorzusorgen wichtig: Für ein Testament ist es nie zu früh, aber leider oftmals zu spät - gehen Sie es deshalb am besten zeitnah, vielleicht sogar direkt heute an!