Varresbeck Frau nach Unfall auf A46 in Lebensgefahr

Wuppertal · Eine Frau hat sich am Freitagabend (1. November 2024) bei einem Unfall auf der A46 in Wuppertal schwere Verletzungen zugezogen. Sie schwebt in Lebensgefahr.

Die Autobahn wurde in dem Bereich komplett gesperrt.

Foto: Christoph Petersen

Nach Angaben der Autobahnpolizei war die 21-Jährige aus Solingen gegen 23:20 Uhr mit ihrem Nissan auf dem linken Fahrstreifen in Richtung Düsseldorf unterwegs. Auf Höhe der Anschlussstelle Wuppertal-Varresbeck geriet sie mit ihrem Wagen ins Schleudern. Der Nissan stieß mit einer Schutzplanke zusammen und drehte sich daraufhin mehrfach.

Durch die Rotation wurde die Frau aus dem Wagen geschleudert und schlug auf dem Asphalt auf. Ob sie zum Zeitpunkt des Vorfalls angeschnallt war, wird noch ermittelt. Das Auto stieß anschließend erneut mit einer Abgrenzung zusammen und blieb anschließend auf der rechten Spur stehen.

Der Wagen war erheblich beschädigt.

Foto: Christoph Petersen

Augenzeuginnen und Augenzeugen informierten die Polizei, die nach wenigen Minuten ebenso wie der Rettungsdienst eintraf. Sie begannen umgehend damit, die Frau im Rahmen der Ersten Hilfe zu versorgen und für den Transport zu stabilisieren. Mit einem Rettungswagen wurde sie auf die Intensivstation eines Wuppertaler Krankenhaus gebracht. Dort kümmern sich die Ärztinnen und Ärzte um die 21-Jährige. Laut Polizei besteht Lebensgefahr.

Expertinnen und Experten des Verkehrsaufnahmeteams nahmen unterdessen auf der Autobahn und sicherten die vorhandenen Spuren. Dabei ging es unter anderem um mögliche Bremsspuren. Es wird untersucht, ob beispielsweise ein internistischer Notfall, technisches Versagen, ein Fahrfehler oder Sonstiges die Ursache des Unfalls war. Ergebnisse sind noch nicht bekannt.

Die Wuppertaler Feuerwehr reinigte derweil die Fahrbahn und entfernte ausgelaufene Kraftstoffe sowie Trümmerteile. Anschließend konnte die A46, die in dem Bereich während der Maßnahmen komplett gesperrt war, wieder freigegeben werden. Es kam trotz der fortgeschrittenen Zeit und des Feiertags zu Verkehrsbehinderungen.

(red/jak)