Barmer Theologische Erklärung Gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus
Wuppertal · Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat die Barmer Theologische Erklärung von 1934 zum Bekenntnis hochgestuft. Die Kirchliche Hochschule sieht sich dadurch in ihrer Aufgabe gestärkt, das Erbe der Bekennenden Kirche in Deutschland weiterzutragen.
Gemeinsam mit dem Evangelischen Kirchenkreis in Wuppertal will die Hochschule künftig regelmäßig an die Bedeutung erinnern, die die Freiheit von Glauben, Forschung und Lehre für eine demokratische Gesellschaft spielt.
Die Barmer Theologische Erklärung ist das wohl wichtigste theologische Dokument des Kirchenkampfes zwischen Bekennender Kirche und den sogenannten Deutschen Christen, die in der Nazi-Zeit damit begonnen hatten, die evangelische Kirche der Diktatur des „Führers“ anzugleichen. Die Erklärung wurde am 31. Mai 1934 von den Mitgliedern der Bekennenden Kirche in der Gemarker Kirche in Barmen verabschiedet, zu denen u.a. die evangelischen Theologen Dietrich Bonhoeffer und Martin Niemöller zählten. Das Mahnmal in der Barmer Fußgängerzone erinnert bis heute an diesen Akt des kirchlichen Widerstands. In sechs Thesen formuliert das in theologischem Stil gehaltene Dokument evangelische Wahrheiten, die über den zeitgeschichtlichen Kontext hinaus in der Kirche ihre Gültigkeit behalten haben. Es gilt als ein klares Bekenntnis zu Jesus Christus als dem einen Herrn der Kirche.
Die Evangelische Landeskirche im Rheinland (EKiR) steht in der Tradition von Barmen. Pfarrerinnen und Pfarrer werden bei ihrer Ordination seit langem auf die Barmer Erklärung verpflichtet. Nun hat die Synode der EKiR das Dokument auch in ihrer Kirchenordnung hochgestuft. Bisher wurde die Barmer Theologische Erklärung dort zwar in ihrer historischen Bedeutung gewürdigt, aber nicht konkret als Bekenntnis benannt. Das ist nun auch begrifflich vollzogen. Im Grundartikel Abschnitt I Absatz 6 heißt es jetzt: „Sie (die Evangelische Kirche im Rheinland, Anm. der Red.) bejaht die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche von Barmen als ein schriftgemäßes, für den Dienst der Kirche verbindliches Bekenntnis des Evangeliums.“
Prof. Dr. Konstanze Kemnitzer, Rektorin der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel begrüßt diesen Schritt. „Wir sehen uns dadurch in unserer Aufgabe gestärkt, das Erbe der Bekennenden Kirche in Deutschland weiterzutragen.“
Die Kirchliche Hochschule ist die älteste wissenschaftliche Hochschule in Wuppertal. Sie wurde 1935 von Mitgliedern der Bekennenden Kirche gegründet – aus Widerstand gegen die nationalsozialistische Gleichschaltungspolitik, die das totalitäre Führerprinzip mit aller Macht auch in den theologischen Fakultäten der staatlichen Universitäten durchsetzte. Zu den Gründungsvätern zählte unter anderem Karl Immer, an den bis heute eine Straße in Barmen erinnert. Getarnt als Abteilung B der Theologischen Schule versuchten daher einige Dozenten und Studierende im Logenhaus in der (heutigen) Kolpingstraße, einen unabhängigen Lehrbetrieb aufzubauen, der christlichen Werten verbunden blieb.
Schon kurz nach Eröffnung und dann erneut vor Weihnachten 1936 verbot die Geheime Staatspolizei den Unterricht. Trotzdem ging der Lehr- und Prüfungsbetrieb im Untergrund in Privathäusern und im Missionshaus auf der Hardt weiter. Erst mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1939 kam die Arbeit ganz zum Erliegen. Die Wiedereröffnung erfolgte am 1. November 1945, wenige Monate nach Kriegsende.
Der Einsatz für die Freiheit von Glauben, Forschung und Lehre sowie der Widerstand gegen jede Form von Diskriminierung gehören seitdem zur Tradition der Kirchlichen Hochschule. „Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus haben hier keinen Platz“, sagt Kemnitzer. Um das Erbe der Bekennenden Kirche in Wuppertal neu zu beleben, hat die Kirchliche Hochschule jüngst einen Kooperationsvertrag mit dem Evangelischen Kirchenkreis geschlossen, der eine Ausstellung zur Barmer Theologischen Erklärung am historischen Ort der Gemarker Kirche unterhält. In diesem Rahmen soll es beispielsweise jährlich am 31. Mai einen Gedenkgottesdienst zur Erinnerung an die Barmer Theologische Erklärung geben.