Corona-Pandemie 2G-Regel für Sportfans mindestens bis 24. November
Wuppertal · Die seit Mittwoch (10. November 2021) gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat auch Auswirkungen auf dem Sport in Wuppertal. Das teilen das Sportamt und der Stadtsportbund mit.
Im Rahmen der 3G-Regelung (Geimpfte, Getestete, Genesene) dürfen die Testnachweise (Antigenschnelltest bzw. PCR-Test) ab sofort nicht älter als 24 Stunden sein (bisher 48 Stunden). Dies gilt für die Aktiven in geschlossenen Innenräumen und Bädern.
Die verschärfende 2G-Regelung (Geimpfte und Genesene) für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen in städtischen Sporthallen (einschließlich des Stadions am Zoo) und Bädern ist per Allgemeinverfügung von der Stadt Wuppertal bis zum 24. November verlängert worden.
Ausnahmen: Die Beschränkungen gelten ab einem Alter von 18 Jahren. Kinder unter 12 Jahren dürfen generell 2G-Angebote nutzen. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gilt bei Nicht-Geimpften oder Genesenen die Testpflicht, wobei Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre als ausreichend getestet gelten.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen Zugang erhalten. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist.