Kontrollen fanden auch in Düsseldorf statt. „Teilweise konnten von den angetroffenen Fahrern keine Schichtzettel vorgelegt werden. Ferner war es mehreren Fahrern, auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber, nicht möglich, Angaben zum Taxameter (insbesondere Unternehmerdaten) auszulesen“, hieß es.
Darüber hinaus seien mehreren Fahrern nach eigenen Angaben nicht bekannt gewesen, „ob das genutzte Fahrzeug mit Sitzkontakten ausgestattet war. Da zudem vielfach Bruttostundenlöhne unterhalb des Mindestlohnes angegeben wurden bzw. vorgetragene Arbeitszeiten nicht plausibel waren, werden nun in größerer Zahl Geschäftsunterlagen angefordert, deren Auswertung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.“
Im Personenbeförderungsgewerbe spiele „insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro, seit dem 1. Oktober zwölf Euro.