Grundsteuer-Reform Stadtkämmerer wirbt für Abgabe der Grundsteuererklärung
Wuppertal · Kämmerer Dr. Johannes Slawig appelliert an alle Grundstückseigentümer der Stadt Wuppertal, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Frist endet am 31. Oktober 2022. Bislang läuft die Rückgabe eher schleppend.
„Schieben Sie die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung nicht auf die lange Bank. Nutzen Sie die Hilfsangebote der Finanzverwaltung und geben Sie die Erklärung baldmöglichst ab“, so Kämmerer Dr. Johannes Slawig.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmen der Stadt Wuppertal: Diese belaufen sich jährlich auf rund 76 Millionen Euro. Hier gibt es etwa 220.000 Grundsteuerpflichtige.
Erklär-Videos, Klick-Anleitungen, Check-Listen und Hotlines
Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer auf der digitalen Informations-Plattform der Finanzämter unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und ausführliche Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden. Zudem sind Check-Listen für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden. Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.
Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung:
- Finanzamt Wuppertal-Barmen: 0202/9543-1959
- Finanzamt Wuppertal-Elberfeld: 0202/489-1959
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Aktuell liegt der Grundsteuerhebesatz in Wuppertal bei 620 Punkten. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.