Wuppertaler Sozialausschuss Resolution: „Nicht am falschen Ende sparen“

Wuppertal · Gegen einen „sozialpolitischen Kahlschlag im Entwurf des Bundeshaushaltes“ wendet sich eine Resolution, die die Wuppertaler Grünen gemeinsam mit SPD, CDU und Linken in den Sozialausschuss am Dienstag (15. August 2023) eingebracht haben.

Marcel Gabriel-Simon (Grüne).

Foto: Grüne/Guido von Wiecken

Seit einigen Wochen wehren sich im gesamten Bundesgebiet Freie Träger von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und Kommunale Jobcenter dagegen, dass der Eingliederungstitel im SGB II im Bundeshaushalt um 500 Millionen Euro gekürzt werden soll. „Dies hätte auch gravierende Auswirkungen auf die Arbeitsmarktintegration in Wuppertal. Im Kern geht es darum, dass die Politik nicht am falschen Ende sparen darf, deshalb müssen die Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration im bisherigen Umfang erhalten bleiben“, so die Grünen.

Der sozialpolitische Sprecher Marcel Gabriel-Simon: „Die Folgen dieser geplanten Kürzung wären deutlich weniger Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen in den Ersten Arbeitsmarkt und damit weniger Chancen für die Betroffenen bzw. für den Sozialen Arbeitsmarkt generell. Es gäbe weniger Qualifizierungsmaßnahmen und insgesamt weniger Träger, die solche Maßnahmen anbieten.“

Zu befürchten sei in diesem Zusammenhang „die Gefahr der Zerstörung gewachsener Strukturen, mit denen die Träger bislang immer sehr erfolgreich Qualifizierungsmaßnahmen angeboten haben. Umso mehr freut es uns, dass weite Teile der Wuppertaler Politik dies genauso sehen und wir zur kommenden Sitzung des Sozialausschusses und des Stadtrates eine breit getragene Resolution einbringen.“

Die grüne Stadtverordnete Cornelia Krieger, die Mitglied im Verwaltungsrat des Jobcenters Wuppertal ist: „Die geplanten Kürzungsabsichten im Eingliederungstitel des SGB II kamen ohne Vorwarnung sehr überraschend. Sie sind aus unserer Sicht nicht durchdacht und mit heißer Nadel gestrickt und zeugen von Missachtung der guten Arbeit der kommunalen Jobcenter und der Maßnahmenträger."

Zudem deute sich „ein weiterer Paradigmenwechsel“ an. Die Beratung der U25-Leistungsbezieherinnen und beziehern soll von den Jobcentern hin zu den Arbeitsagenturen wechseln. „Die Jobcenter haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie bei der Beratung der jungen Menschen, die oftmals mit einem vielfältigen Rucksack von Problemen, die weit über Themen der Berufsfindung und Arbeitsmarktintegration hinausgehen, eine hohe Kompetenz mitbringen und eine gute zielgruppengemäße Ansprache gefunden haben“, meint Gabriel-Simon.

Wenn nun „aus rein fiskalischen Gründen die Finanzierung der Betreuung vom steuerfinanzierten SGB II ins beitragsfinanzierte SGB III vollzogen wird, darf dies nicht zu Lasten der Leistungsbezieherinnen und -bezieher gehen. Wir halten Unterstützung aus einer Hand weiterhin für den richtigen Weg und sprechen uns deswegen für den Verbleib der U25-Betreuung bei den kommunalen Jobcentern aus.“