Badesaison 2020 Freibäder öffnen in der zweiten Junihälfte
Wuppertal · Gemäß der Coronaschutz-Verordnung NRW dürfen Freibäder im Rahmen der aktuellen Corona-Krise den Betrieb wieder aufnehmen, allerdings unter strengen Auflagen und Hygienevorschriften. Die privat betriebenen Freibäder Eckbusch, Vohwinkel und Neuenhof sowie das städtische Freibad Mählersbeck erarbeiten ihre Hygienekonzepte in enger Abstimmung.
„Viele mussten ihre Urlaube wegen der Reisebeschränkungen stornieren, oft fehlt aufgrund von Kurzarbeit das Geld für eine Urlaubsreise. Da möchten wir zumindest einen Freibadbesuch ermöglichen“, erläutert Alexandra Szlagowski, Leiterin des Sport- und Bäderamtes, die die Zusammenarbeit initiiert hatte. „Aber es wird strenge Auflagen geben. Allen muss klar sein, dass ein Freibadbesuch 2020 nicht mit dem der Vorjahre zu vergleichen ist.“
Am Mittwoch, 27. Mai, trafen sich Badbetreiber bereits zum zweiten Mal – diesmal im Freibad Neuenhof, das im Moment allerdings noch eine Baustelle ist. „Eine kaputte Wasserzuleitung macht die Badöffnung für uns erst Ende Juni oder Anfang Juli möglich“, bedauert Mischa Göke vom SV Wuppertal-Neuenhof. Die Bäder Vohwinkel und Mählersbeck streben die Öffnung zum 15. Juni an, Eckbusch wird eine Woche später starten. Damit wollen alle Wuppertaler Freibäder (mit Ausnahme des Vereinsbades Bendahl, dass nur für seine Mitglieder bereits geöffnet ist) innerhalb von zwei Wochen öffnen und bis mindestens Ende August den Badbetrieb aufrechterhalten. „Wir haben alle noch Reparaturarbeiten zu erledigen, und die Vorbereitungen für die Hygienemaßnahmen nehmen noch Zeit in Anspruch“, erklärt Frank Mühlhoff vom Freibad Eckbusch. „Wichtig ist, dass wir durch die Synchronisation der Öffnungszeiten verhindern, dass ein Bad über einen Zeitraum von mehreren Wochen allein geöffnet ist und dem Besucherandrang nicht standhält.“
Denn zu den Maßnahmen, die sich an den Hygienevorgaben der Coronaschutz-Verordnung und den gültigen DIN-Normen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und dem Fachbericht „Pandemieplan Bäder (Version 2.0, 23. April 2020) Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB)“ orientieren, gehört eine Besucherbeschränkung. Nur ein Fünftel oder Viertel der sonst üblichen Badbesucher werden zugelassen. Torsten Langewiesesche vom Freibad Vohwinkel: „Dabei haben wir uns alle gegen ein Modell entschieden, den Badbesuch auf wenige Stunden zu beschränken, um dadurch zwar mehr Personen ins Bad zu lassen. Aber wer mit Familie ins Freibad kommt, möchte sich hier länger aufhalten und nicht mittags seinen Platz für die nächsten räumen.“
Dabei wird es in einigen Bädern die gewohnten Zeitfenster für Frühbadegäste und Vereine geben. Alle Badbetreiber appellieren an die Badegäste, die Verhaltensregeln zu befolgen und den Freibadbesuch vorzubereiten: Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen ins Bad, Schwimmutensilien (Schwimmbrillen, Schwimmbretter, Tauchstangen etc.) dürfen nicht ausgeliehen oder verkauft werden. Für alle Badbesucher gilt die Legitimationspflicht (Ausweis mitbringen!), die Aufenthaltszeit muss erfasst werden.
Die Umsetzung der Zeiterfassung, beispielsweise über ein Online-Ticketsystem, und die organisatorischen Maßnahmen, wie eine einheitliche Beschilderung, müssen jetzt vorbereitet werden. Dabei tauschen sich die Verantwortlichen aus und werden bis zum Start in die Freibadsaison weiter über die besonderen Bedingungen zur Minimierung des Infektionsrisikos informieren.