Nachtragshaushalt eingebracht Stadt erwartet für 2025 Defizit von 154 Millionen Euro

Wuppertal · In der Ratssitzung am Montag (16. Dezember 2024) haben Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und Stadtkämmerer Thorsten Bunte wie angekündigt den Entwurf des Nachtragshaushalts für 2025 eingebracht.

Der Verwaltungsvorstand (von li.): Matthias Nocke, Dr. Sandra Zeh, Gunnar Ohrndorf, Dr. Katrin Linthorst, Thorsten Bunte und OB Uwe Schneidewind.

Foto: Stefanie vom Stein / Stadt Wuppertal

Aktuell befindet sich die Stadt Wuppertal im Doppelhaushalt 2024/2025. Während es im ersten Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich gelingt, das geplante Jahresergebnis zu erreichen, ergeben sich für das zweite Haushaltsjahr 2025 nach Angaben der Verwaltung wesentliche Verschlechterungen. Darüber wurde zuvor im Finanzausschuss und im Rat berichtet.

„Die finanzielle Situation der Stadt Wuppertal wird dabei in den kommenden Jahren sehr herausfordernd sein. Denn die Ertragserwartungen haben sich infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Deutschland und in der bergischen Region verschlechtert, was zu einem starken Anstieg des geplanten Defizits führt. Für das Jahr 2025 wird derzeit ein Defizit von rund 154 Millionen Euro prognostiziert – gegenüber einem geplanten Defizit von 59 Millionen Euro“, heißt es aus dem Rathaus.

Diese finanziellen Mehrbelastungen werden auch die mittelfristige Finanzplanung von 2026 bis 2028 beeinflussen. Ohne Gegenmaßnahmen könnte die städtische Ausgleichsrücklage bereits 2025 aufgebraucht sein. Danach würde die allgemeine Rücklage abgeschmolzen werden; im Jahr 2027 würde der Stadt die bilanzielle Überschuldung drohen.

„Hintergrund dessen ist insbesondere, dass sich die staatlichen und kommunalen Einnahmeerwartungen in den letzten Steuerschätzungen kontinuierlich verringert haben. Aufgrund der erheblich verschlechterten Haushaltsdaten ist die Stadt verpflichtet, unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt 2025 zu erlassen“, so die Erklärung.

Um kurzfristig die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten, ist beabsichtigt, „die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die das Land NRW den Kommunen im Wege des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes eingeräumt hat. Hierzu zählen die Veranschlagung eines globalen Minderaufwands sowie die Ausnutzung von Verlustvorträgen. Ein sofortiges Haushaltssicherungskonzept, das mangels zeitlichen Vorlaufs zu deutlichen Verwerfungen führen dürfte, kann so vermieden werden.“

Für die Nutzung von Verlustvorträgen muss eine Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingeholt werden: „Es ist zu erwarten, dass diese nur unter Auflagen erfolgen wird. Gleichwohl wird damit angestrebt, insbesondere wichtige Investitionsvorhaben einschließlich der dafür nötigen Kreditermächtigungen, vor allem im Schulbau, zu sichern. Ebenso soll damit die Handlungsfähigkeit im laufenden Verwaltungsgeschäft, beispielsweise im Bereich der Personalwirtschaft, aufrechterhalten werden.“

Da derzeit nicht zu erwarten ist, dass sich die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in absehbarer Zeit deutlich aufhellen werden, ist laut Stadt „in jedem Fall beabsichtigt, mit dem Entwurf des nächsten Haushalts ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen und dies mit ausreichendem Vorlauf zu erarbeiten und abzustimmen“.

Sobald sich nach der Kommunalwahl am 14. September 2025 der Stadtrat neu konstituiert hat, werde „die Beratung und Beschlussfassung über den nächsten Haushalt und das Haushaltssicherungskonzept seine erste große und wichtige Aufgabe sein.