Fachaufsichtsbeschwerde wegen Unterkunftskosten "Tacheles" klagt gegen Wuppertaler Jobcenter
Wuppertal · Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein "Tacheles" reicht eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter Wuppertal ein. Das Jobcenter habe auch drei Monate nach dem Urteil des Landessozialgericht NRW (LSG) nicht damit begonnen," die angemessenen Unterkunftskosten für Wuppertaler Hartz-IV-Beziehende rechtmäßig zu bemessen", heißt es zur Begründung.
"Entgegen der Ankündigung des Vorstandsmitglieds Kastien hat das Jobcenter bisher die neuen Unterkunftskostenwerte trotz klarer Rechtsprechung nicht umgesetzt", so Tacheles-Sprecher Harald Thomé. "Wir stellen fest, durch diesen fortgesetzten Rechtsbruch erhalten eine Reihe von Haushalten, die vom Jobcenter Leistungen beziehen, nicht die Mietzahlungen, die ihnen zustehen. Schlimmstenfalls werden mit Verweis auf zu hohe Mieten vom Jobcenter sogar Umzüge nicht genehmigt sowie Umzugskosten und Mietkautionen nicht übernommen. Diese rechtswidrige Praxis muss sofort aufhören."
Der ganze Vorgang sei ohnehin nicht nachvollziehbar, da es eine bindende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gebe, die auf das Jahr 2010 zurückgehe, so Tacheles. Das Landessozialgericht hatte Ende Oktober 2015 die in Wuppertal praktizierte Methode für rechtswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, die so genannten "angemessenen Kosten der Unterkunft" an Hand der Bruttokaltmiete zu bemessen.