Neues Prozess in Wuppertal „Scharia-Polizei“: Sven Lau sagt aus

Wuppertal · Das Landgericht will ab Montag (20. Mai 2019) erneut gegen die so genannte Wuppertaler „Scharia-Polizei“ verhandeln. Erstmals in diesem Prozess soll der mutmaßliche Kopf der Aktion öffentlich vor Gericht aussagen: der wegen Unterstützung des Islamismus vorbestrafte, bundesweit bekannte Sven Lau.

Screenshot des YouTube-Videos.

Foto: Screenshot YouTube

Das bestätigte das Gericht auf Nachfrage. Laut Mitteilung wird der 38 Jahre alte Lau vorzeitig unter strengen Auflagen aus seiner Haft entlassen. Er beteilige sich an einem Aussteiger-Programm für ehemalige Islamisten. Lau soll es gewesen sein, der mit dem Auftritt von Gleichgesinnten in beschrifteten Warnwesten als „Sharia Police“ weltweit einen Skandal auslöste. Er muss unter Wahrheitspflicht aussagen und über die sieben Angeklagten sprechen, weil das Verfahren gegen ihn abgeschlossen ist: Es würde seine nun beendete, rechtskräftige Strafe in einem anderen Prozess für Unterstützung einer islamistischen Terrororganisation in Syrien nicht erhöhen.Sven Lau war im Dezember 2015 festgenommen worden. Er war früher bekannt für islamistische Predigten unter anderem auf Internet-Plattformen.

Laut Vorwurf im Wuppertaler Landgerichtsverfahren unternahmen die sieben Angeklagten am 3. September 2014 einen Rundgang durch die City Elberfeld. Dabei soll Lau Reden gehalten haben. Die Themen: angeblich islamgemäße Verhaltensregeln und Gefahren durch Glücksspiel und Drogen. Zeitweise hätten mehrere Beteiligte Warnwesten getragen, teils mit der Aufschrift „Sharia Police“ auf dem Rücken. Eine Polizeistreife bemerkte die Männer und löste eine ausführliche Kontrolle aus, an der auch der Staatsschutz beteiligt gewesen sein soll. Schließlich durfte die Gruppe weiterziehen.

Medien griffen ein Video der Teilnehmer von ihrer Aktion auf und berichteten international. Danach werteten die Behörden den Auftritt in der Innenstadt als Straftat: Die so genannte „Sharia-Polizei“ habe gegen das Uniformverbot des Versammlungsgesetzes verstoßen.

Die Angeklagten mit ihren Anwälten im ersten Prozess.

Foto: Dirk Lotze

In einem ersten Prozess im November 2016 beantragte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen. Das Landgericht sprach die Angeklagten jedoch frei: Die Warnwesten hätten nicht einschüchternd gewirkt wie Uniformen. Sie seien deshalb nicht verboten gewesen. Die damaligen Richter verwiesen darauf, dass Zeugen die Gruppe wenig ernst nahmen. Ein Spielhallenbetreiber beispielsweise hatte erklärt, er habe die Männer für einen Junggesellenabschied gehalten.

Das erste Urteil kippte der Bundesgerichtshof im Januar 2018. Das Landgericht wird nun prüfen müssen, ob die „Sharia-Police“ ihre Zielgruppe – nämlich junge, muslimische Männer – tatsächlich hätte einschüchtern können. Dazu wollen die Richter das Gutachten eines Experten heranziehen. Für das Verfahren sind Termine bis Mitte Juni angesetzt.