Prozess vor Arbeitsgericht Schuld auf einzelnen Busfahrer abwälzen?

Wuppertal · Der Fall hat viele Rundschau-Leser bewegt: Monatelang lenkte ein 17-jähriger Azubi ohne Fahrberechtigung auf offiziellen Linienbussen der Stadtwerke.

Symbolfoto.

Foto: Achim Otto

Als die illegalen Touren aufflogen, nahm sich der junge Mann das Leben. Wegen einer Facette des Vorganges verhandelte jetzt das Arbeitsgericht.

Dort bestätigte ein Busfahrer schwere Vorwürfe der WSW: Er überließ einem Auszubildenden des Betriebs ohne Führerschein seinen Bus für Linienfahrten. Zeitweise war er gar nicht mehr im Fahrzeug dabei, als der Jüngere seine Tour fuhr. Die WSW haben dem Fahrer fristlos gekündigt — der wehrt sich nun dagegen vor Gericht.

Sein Anwalt erklärte: "Der Auszubildende ist in Uniform erschienen, mit Busschlüssel und allem Weiteren. Mein Mandant hat gedacht, dass es sich um einen voll ausgebildeten Busfahrer handelte. Und er hat ihn auch sonst fahren sehen."

Der Anwalt fügte hinzu, der fristlos gekündigte Busfahrer habe an dem Tag Ende Februar frei gehabt, als der Azubi am Steuer eines Busses aufgefallen sein soll. Und: "Der ist meinem Mandanten doch noch in anderen Bussen entgegen gekommen und hat gegrüßt. Zu behaupten, dass mein Mandant der Einzige war, der ihm einen Bus überlassen hätte, ist schlichtweg Blödsinn." Die Stadtwerke, so der Anwalt, wollten mutmaßlich vermeiden, genau das bekannt werden zu lassen — und lieber die Schuld auf den einzelnen Busfahrer abladen.

Tage, Uhrzeiten und Liniennummern bräuchte er, um diese Gegenvorwürfe prüfen zu können, hielt ein Vertreter der Stadtwerke dagegen. Er erläuterte: "Wir haben versucht, das Geschehen aus der Öffentlichkeit rauszuhalten, um die Familie unseres Auszubildenden zu schützen. Inzwischen ist es öffentlich." Ein Anwalt fügte hinzu: "Sie sind im falschen Prozess. Hier geht es um Arbeitszeitbetrug. Und zwar um Stunden und Tage. Je mehr wir recherchieren, desto schlimmer wird es."

Trotz Übereinstimmung zu den Abläufen wertet der Fahrer die Geschehnisse weiter nicht als Kündigungsgrund. Der Richter hakte nach und verwies auf Daten eines Februartags: "Dann frage ich mal konkret: Warum dachten Sie, dass Ihnen da eine Dreiviertelstunde Pause zusteht?" Die Antwort will der Anwalt später geben.

Das Gericht verhandelt am 23. August weiter.