Ermittlungen gegen SEK-Beamten Opfer war nicht bewaffnet
Wuppertal · Im Fall um den tödlichen Schuss eines SEK-Polizisten am 9. Februar 2018 in der Elberfelder Nordstadt hat die Staatsanwaltschaft am Freitag (23. Februar) ein Strafverfahren gegen den Beamten eingeleitet.
Das teilte die Behörde mit. Es bestehe nun Verdacht der fahrlässigen Tötung.
Ein Sprecher erklärte: "Ob der Beamte bei dem Schuss auf den Verdächtigen, der im Zeitpunkt des Zugriffs nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bewaffnet war, von einer Notwehrsituation ausgehen konnte, ist ein zentraler Aspekt der andauernden intensiven Ermittlungen."
Die Ermittlungen beziehen sich auf einen gescheiterten Polizei-Einsatz in einer Wohnung an der Opphofer Straße am Ostersbaum. Laut früherer Mitteilung hatte ein Spezialeinsatzkommando versucht, einen Haftbefehl und einen Durchsuchungsbeschluss zu vollstrecken. Dabei schoss der genannte Polizist auf den 43 Jahre alten Beschuldigten. Der Getroffene starb am Einsatzort, nach Rettungsversuchen. Er hinterließ eine Frau und minderjährige Kinder.
Welcher Verdacht gegen den 43-Jährigen bestanden haben soll, ließ die Staatsanwaltschaft weiter offen und verwies nur allgemein auf "szenetypische Taten". Der Mann war zumindest früher Mitglied der Straßengang Osmanen Germania und vorübergehend Präsident deren Wuppertaler Abteilung. Die Behörden bringen Osmanen Germania mit Gewalttaten, Drogenhandel und Prostitution in Verbindung. Außerdem soll ein Bezug zur türkisch-nationalistischen Szene und zum türkischen Geheimdienst bestehen. Die Gruppe nennt sich Box Club und tritt rockerähnlich auf, mit Westen voller Abzeichen und einem Rangsystem.
Zum Geschehen in der Wohnung bestätigt die Staatsanwaltschaft bislang nur, dass die Frau des Getöteten mit in den Räumen war. Der Beamte habe als Einziger geschossen, aus einer Dienstpistole. Dieser Mann, der nun unter Verdacht steht, ist Mitglied der Polizei Düsseldorf.
Als neutrale Stelle ermittelt eine Mordkommission aus Essen - bis zur Mitteilung am Freitag ausdrücklich ohne Verdacht auf eine Straftat. Dieses so genannte Vorverfahren ist sonst unüblich: Gewöhnlich besteht ein Anfangsverdacht, sobald eine Anzeige vorliegt. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal berücksichtigte das Vorgehen in diesem Fall die Situation des Polizisten, der im Einsatz war: "Das Besondere an diesem Fall ist, dass es nicht um ein Geschehen Bürger gegen Bürger geht."
Die Polizei setzt regelmäßig Spezialkräfte ein, wenn sie einen Beschuldigten für gefährlich hält. Ihre Einsätze nehmen diese Beamten üblicherweise auf Video auf.