Neuer Nahverkehrsplan OB fordert mehr Geld von Bund und Land für ÖPNV

Wuppertal · Wie der Nahverkehrsplan für Wuppertal fortgeschrieben werden soll, darüber entscheidet der Stadtrat im März 2023. Bereits Ende Januar startet die Beratung in den politischen Gremien.

Die Schwebebahn am Döppersberg.

Foto: Achim Otto

Die Stadt steht vor einer großen Herausforderung: Der Öffentliche Nahverkehr muss auf der einen Seite massiv ausgebaut werden, um eine nachhaltige Mobilität zu ermöglichen. Auf der anderen Seite entstehen durch das derzeitige ÖPNV-Angebot schon Verluste von fast 70 Millionen Euro pro Jahr, die aus dem Energie- und Wasser-Querverbund der Wuppertaler Stadtwerke ausgeglichen und künftig auch durch städtische Mittel getragen werden müssen.

Oberbürgermeister Uwe Schneidewind: „Bund und Land müssen ihre Verantwortung erkennen und die Städte finanziell so ausstatten, dass eine Verkehrswende möglich wird. Das gilt gerade vor dem Hintergrund des 49 Euro-Tickets, das zu mehr ÖPNV-Nutzern bei abnehmenden Einnahmen für die Verkehrsbetriebe führt. Die vom Bund und Land dafür zugesagten Kompensationsmittel reichen maximal für die Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehrsleistungen, aber nicht für einen Ausbau. Wir dürfen die Ziele der Verkehrswende nicht aus dem Auge verlieren und müssen auf den Fall vorbereitet sein, dass sich die finanzielle Ausstattung für den Öffentliche Nahverkehr verbessert.“

Verkehrsdezernent Frank Meyer: „Deswegen gehen wir für den Nahverkehrsplan jetzt den Weg, dass das beauftragte Ingenieurbüro vom jetzigen ÖPNV-Angebot ausgeht und Module vorschlägt, mit denen dieses Angebot schrittweise zu einem klimagerechten ÖPNV ausgebaut werden kann. Dabei werden die Module mit den damit verbundenen jährlichen Kosten dargestellt.“

Kämmerer Stefan Kühn: „Da der Nahverkehrsplan eine wesentliche Grundlage für die rechtssichere Beauftragung der Verkehrsleistungen im ÖPNV darstellt und eine Neubeauftragung ab Januar 2027 verpflichtend ist, muss der Nahverkehrsplan bereits Anfang 2024 entschieden werden. Das modulare Vorgehen erlaubt eine Entscheidung abhängig von der konkreten Finanzierungssituation und wenn möglich, ein späteres Nachsteuern, sollten sich die Finanzierungsbedingungen verbessern.“