Teilhabechancengesetz Langzeitarbeitslose: Mindestens 400 neue Stellen

Wuppertal / Berlin · Mit der Einführung des Teilhabechancengesetzes zum 1. Januar 2019 werden auch in Wuppertal die Grundlagen für den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes geschaffen. Dazu stehen zunächst für das Jahr 2019 sieben Millionen Euro zur Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen zur Verfügung.

Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Wuppertaler Jobcenters.

Foto: Jobcenter

"Mit diesen Mitteln werden mindestens 400 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Rund 120 Arbeitsplätze davon werden ausschließlich in gemeinnützigen Bereichen realisiert", heißt es.

Zwar liegt die offizielle Arbeitslosigkeit in Deutschland momentan bei 4,9 Prozent. Insbesondere diejenigen, die schon länger arbeitslos sind und sich in schwierigen persönlichen Lebenslagen befinden, haben aber laut Jobcenter "ohne Unterstützung auf absehbare Zeit keine realistische Chance auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt". In Wuppertal sind es 13.490 Menschen, die länger als vier Jahre Arbeitslosengeld 2 beziehen.

"Mit dem Teilhabechancengesetz wurde eine langjährige Forderung der kommunalen Sozialpolitik erfüllt, diesem Personenkreis den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ebnen", so Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn, Sozialdezernen. Das Teilhabechancengesetz ermögliche erstmals einen dauerhaft öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten wie Coaching oder Qualifizierung. Im Bundeshaushalt werden dafür bis 2022 über vier Milliarden Euro eingestellt. Wuppertal erhält davon insgesamt rund 31 Millionen Euro.

"Wichtig ist mir, dass mit diesen zusätzlichen Bundesmitteln sinnvolle Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden", so Oberbürgermeister Andreas Mucke. Dazu gehörten neben Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei gemeinnützigen oder öffentlichen Trägern. "Wir als Kommune werden darauf achten, dass damit Aufgaben gefördert werden, die im Interesse der Stadt und ihrer Menschen sind", so Mucke. Dies seien beispielsweise die Pflege von Parks, die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden oder die Stadtteilservices. Aber auch Aufgaben im Bereich Umweltschutz, Gesundheit oder Soziales seien denkbar.

Das Instrument der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" wendet sich an Menschen, die länger als sechs Jahre im Leistungsbezug sind, während sich die "Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose" an Personen richten, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind. "Beide Instrumente sind aber so flexibel ausgestaltet, dass damit auch sehr individuelle Bedürfnisse der Arbeitslosen berücksichtigt werden können", erklärt Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Jobcenters Wuppertal.

Zur Unterstützung der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt starten Stadt und das Jobcenter eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne unter dem Motto "Fair eingestellt". Unter Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters findet am 23. Januar in der Historischen Stadthalle eine Auftaktveranstaltung der Kampagne. "Ich habe im Vorfeld mit mehreren Unternehmerinnen und Unternehmer gesprochen und eine große Bereitschaft verspürt, Langzeitarbeitslose zu beschäftigen. Diese Bereitschaft gilt es jetzt auf eine breite Basis zu stellen."

Erstmals wird mit dem Teilhabechancengesetz Beschäftigungsförderung mit einem Passiv-Aktiv-Transfer verknüpft. Für jeden besetzten Arbeitsplatz im Rahmen der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" erhält das Jobcenter Wuppertal (je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft) eine monatliche Pauschale zwischen 500 und 700 Euro. "Dies können im Idealfall bis zu zwei Millionen Euro zusätzliche jährliche Mittel sein, die vorrangig zur Schaffung weiterer Stellen im sozialen Arbeitsmarkt verwendet werden", so Lenz.