Amtsgericht 80 Cent gestohlen = 75 Euro Geldstrafe
Wuppertal · Abfuhr für die Staatsanwaltschaft in einem Prozess um Bierdiebstahl aus einem Elberfelder Lebensmittel-Discounter. Das Amtsgericht verurteilte einen 28 Jahre alten Angeklagten aus der Wuppertaler Drogenszene nicht zu zwei Monaten Gefängnis ohne Bewährung, sondern "nur" zu 75 Euro Geldstrafe.
Der Mann hatte gestanden, im Dezember 2016 zwei Flaschen Pils für insgesamt 80 Cent gestohlen zu haben. Das Bier blieb im Laden, weil ein Detektiv die Tat entdeckte. Grund für den harten Antrag der Staatsanwaltschaft waren Vorstrafen wegen Beleidigung, Diebstahl und Bedrohung. Derzeit verbüßt der Mann ein Jahr und vier Monate Haft wegen eines Drogenverstoßes.
Mit Blick auf den Ladendiebstahl sagte Anwalt Marc Flender: "Zehn ähnliche Verfahren wurden eingestellt, weil sie seine Strafe nicht erhöht hätten." Nur das "Bier-Verfahren" sollte einzeln verhandelt werden. Ein Sachbearbeiter in der Staatsanwaltschaft habe sich quer gestellt, so der Anwalt.
In diesem Fall hätte das Ganze aber nur Kosten für die Landeskasse produziert. Richter Christian Podeyn erklärte: "Ich kann mich in gewissem Maße der Meinung des Verteidigers anschließen. Ich denke nicht, dass so ein Verfahren durchgeführt werden sollte."
Das Urteil ist noch angreifbar. Die Höhe der Strafe bemisst sich am Taschengeld des Angeklagten im Gefängnis, wo er derzeit keine Arbeit hat. Am Ende der Verhandlung durfte er seine Freundin kurz umarmen und mit Angehörigen sprechen.