Staatsanwaltschaft Justiz: Erste Clan-Verfahren in Wuppertal

Wuppertal · 3.000 Kilogramm illegal hergestellter Wasserpfeifentabak, fünf Luxuskarossen und 22.700 Euro Bargeld: Wem kann die Wuppertaler Justiz jetzt tatsächlich etwas nachweisen?

Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert.

Foto: Sabine Maguire

Offenbar hatten sie sich ziemlich sicher gefühlt hinter dem Gemäuer eines Firmengebäudes in Langenfeld. Noch immer steht der Name am Briefkasten, die Türe ist versiegelt. Ein deutsch-arabischer Familienclan soll dort illegal und dazu noch im großen Stil tonnenweise Wasserpfeifentabak hergestellt haben.

Als der Zoll im vergangenen Sommer am „Firmensitz“ und zu weiteren Durchsuchungen in Wuppertal und Solingen anrückte, wurden neben beinahe 3.000 Kilogramm Tabak auch diverse Maschinen zur Herstellung und zur Verpackung sichergestellt. Außerdem waren fünf Luxuskarossen und 22.700 Euro Bargeld eingezogen worden. Die Ermittlungen gegen die zwölf Beschuldigten aus Solingen und Wuppertal sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

„Das ist hier bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft bislang das erste Clan-Verfahren, bei dem gegen eine Vielzahl von Familienmitgliedern einer Großfamilie ermittelt wird“, war von Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert zu hören. Die fünf Autos, die als Tatmittel beschlagnahmt wurden, seien von den Besitzern gleich wieder ausgelöst worden. Das sei rechtlich zulässig, so der Pressesprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Auf die Probleme der Justiz mit kriminellen Clans angesprochen, winkt Baumert ab. „Jedes Verfahren wird hier nach den gesetzlichen Regelungen ohne Ansehen der Person oder des familiären Hintergrunds betrieben“, sagt er mit Blick auf Bedrohungen und Einschüchterungsversuche, die andernorts beklagt worden waren.

Bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft sei das bislang jedenfalls noch kein Thema gewesen – und auch im jetzigen Verfahren werde konsequent ermittelt.

Ein anderes Szenario gab es hingegen gleich nebenan beim Landgericht. Dort wurde im vergangenen Jahr der brutale Überfall auf einen Pensionär verhandelt. Auf der Anklagebank: Drei Männer und eine Frau. Zwei der Täter sollen den 82-Jährigen über Stunden hinweg drangsaliert und sein Haus in Brand gesteckt haben, bevor sie die Flucht ergriffen. Beide hatten im Prozessverlauf einen weiteren Mittäter auf Fotos identifiziert, dabei soll es sich um ein Mitglied eines libanesischen Clans gehandelt haben. Der 23-Jährige kam in Untersuchungshaft und musste nur wenige Tage später im laufenden Verfahren als Zeuge aussagen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verweigerte er die Aussage, mit der er sich möglicherweise hätte selbst belasten können.

Die Angeklagten wiederum konnten sich plötzlich nicht mehr genau erinnern und den vermeintlichen Mittäter somit nicht mehr zweifelsfrei identifizieren. Der ehemals Beschuldigte verließ kurz darauf den Saal als freier Mann unter dem Beifall von Freunden und Familienangehörigen. Die wiederum sollen zuvor die Angehörigen der Angeklagten bedroht haben – jedenfalls hatte sich der Vorsitzende Richter in öffentlicher Sitzung offenkundige Einschüchterungsversuche verbeten. „Es ist nie auszuschließen, dass Druck auf Zeugen oder aussagewillige Mitbeschuldigte ausgeübt wird“, räumt Wolf-Tilman Baumert ein.

Schwierig wurde es in der Vergangenheit auch inmitten eines Mordprozesses, bei dem ein Mitglied einer libanesischen Großfamilie auf der Anklagebank des Landgerichts gesessen hatte. Auch das Opfer stammte aus einem Familienclan – und schon bevor man sich vor Gericht begegnete, soll es im Hintergrund diverse Gespräche mit einem „Friedensrichter“ gegeben haben. Was dort verhandelt wird, bleibt üblicherweise hinter den für die Justiz undurchdringlichen Mauern der beteiligten Familien verborgen.

Zur Urteilsverkündung rückte am Eiland schließlich eine Hundertschaft an. Schwerbewaffnete Polizisten standen rings um das Gebäude, in den Gerichtsfluren und im Saal. „Es bestand die Gefahr, dass die Familien aneinander geraten“, so Pressesprecher Arnim Kolat. Am Ende war es ruhig geblieben, der Angeklagte bekam eine hohe Freiheitsstrafe.

Wie es nun im Prozess wegen des illegal hergestellten Wasserpfeifentabaks laufen wird, bleibt abzuwarten. Der Steuerschaden soll erheblich sein – noch ist nicht klar, wem der zwölf Beschuldigten welche Beteiligung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.