Problem mit ausufernden Hochzeitsgesellschaften Bisher fünf Autokorsos im April
Wuppertal · Ausufernde Hochzeitskonvois auf NRW-Straßen sind aktuell ein großes Thema. In Elberfeld kam es an Ostersonntag zu einem Zwischenfall mit 80 Fahrzeugen. Die Polizei berichtet von bisher fünf Korsos im April.
Rund 80 Autos blockierten nach Angaben der Polizei am Sonntag, 21. April, den Verkehr an der Kreuzung Düsseldorfer Straße und Pahlkestraße. Die Fahrer hatten ihre PKWs so abgestellt, dass andere Fahrzeuge behindert wurden, tanzten auf der Straße und zündeten Feuerwerkskörper. Mehrere Anwohner riefen die Polizei, die auf eine feiernde Hochzeitsgesellschaft traf. Durch das Feuerwerk war am Grünstreifen neben der Fahrbahn ein kleines Feuer entstanden, das von den eintreffenden Beamten gelöscht werden musste.
Seit Anfang April habe es in Wuppertal fünf Autokorsos von Hochzeitsgesellschaften gegeben, zu denen die Polizei hinzugerufen werden musste, berichtet Hanna Meckmann von der Wuppertaler Polizei. Zu wie vielen solcher Vorfälle es in den Monaten zuvor oder im letzten Jahr gekommen ist – dazu kann die Wuppertaler Polizei nichts sagen. „Solche Fälle werden erst seit April in unserer Behörde erfasst“, erklärt Meckmann. Erst seit NRW-Innenminister Herbert Reul angekündigt hatte, stärker gegen Hochzeitsgesellschaften vorzugehen, die Straßen in eine Partymeile verwandeln. Mitte April erklärte der Minister: „Autobahnen und Innenstädte sind keine privaten Festsäle.“
Bis Anfang April liefen ausufernde Autokonvois bei der Wuppertaler Polizei unter „Verkehrsbehinderung“, „Lärmbelästigung“ oder „verdächtige Fahrzeuge“. Dass es sich bei den Party-Autokorsos ausschließlich um türkische Hochzeiten handelt, kann Hanna Meckmann nicht bestätigen. „Auch deutsche Gesellschaften fahren im Konvoi und sorgen für Behinderungen.“
Grundsätzlich sind Autokorsos nicht erlaubt, doch gerade bei Fußballspielen oder Hochzeiten wird hin und wieder ein Auge zugedrückt. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, indem er in geschlossenen Ortschaften ohne besonderen Grund hupt, die Lichthupe betätigt, mit dem Auto Lärm erzeugt oder durch unnötiges Hin- und Herfahren Anwohner belästigt, muss grundsätzlich mit Bußgeldern zwischen 5 und 25 Euro rechnen.
Am vergangenen Sonntag verhängte die Polizei mehrere Bußgelder gegen die Autokorso-Teilnehmer – und stellte eine Strafanzeige.