Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hochwasser: Kein Verfahren gegen Wupperverband

Wuppertal · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft leitet mit Blick auf die Hochwasser-Katastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Wupperverbandes ein. Die Vorermittlungen seien entsprechend beendet worden, teilte die Behörde am Dienstag (26. Juli 2022) mit. „Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten“ lägen nicht vor.

Das Hochwasser am Landhaus Bilstein in Beyenburg.

Foto: Christoph Petersen

„Die im vorliegenden Fall zu prüfende Strafnorm war § 313 StGB (Herbeiführen einer Überschwemmung), wobei dieser Tatbestand auch fahrlässig verwirklicht werden kann. Gegenstand der Vorermittlungen war damit die Fragestellung, ob die Verantwortlichen des Wupperverbands die ungewöhnlich hohen Regenmengen rechtzeitig hätten vorhersehen und das Hochwasserereignis durch geeignete Maßnahmen verhindern können. Dies ist nach den getätigten Vorermittlungen nicht der Fall“, heißt es zur Begründung.

Ausgewertet worden seien „umfangreiche durch den Wupperverband freiwillig zur Verfügung gestellte Unterlagen, zwei Berichte des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. und 24. August 2021, über die Stadt Wuppertal und die Feuerwehr Wuppertal beigezogene Warnmeldungen des Wupperverbands, die Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie das durch den Wupperverband zur Verfügung gestellte Gutachten des Prof. Dr.-Ing. Schüttrumpf von der RWTH Aachen“.

Das Hochwasser in Wuppertal
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Wuppertaler Talachse unter Wasser

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„Demnach“, so die Staatsanwaltschaft, „lagen erst ab dem 12. Juli 2021 konkreter werdende Wetterprognosen und Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes vor, die ein Starkregenereignis in der hiesigen Region als wahrscheinlich erscheinen ließen. Die später vollgelaufene Wupper-Talsperre war zu dieser Zeit zu 92 Prozent gefüllt, was der erteilten Betriebsgenehmigung entsprach, da niedrigere Füllstände als Hochwasserschutzräume lediglich in den Wintermonaten vorgeschrieben sind.“

Hochwasser und Überschwemmungen in Wuppertal
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Hochwasser und Überschwemmungen

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Noch am 12. Juli habe der Wupperverband mit einer Vorentlastung der Talsperre begonnen, „wobei die Abgabemenge bis zum Starkregenereignis erhöht wurde. Eine stärkere Vorentlastung der Talsperre war nicht möglich, da es ansonsten zu einer Flutwelle im Unterlauf gekommen wäre. Die nahe liegende Gefahr einer Überschwemmung war mithin für die Verantwortlichen des Wupperverbandes nicht rechtzeitig erkennbar und vermeidbar.“

Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz sei auch keine verspätete Warnmeldung des Wupperverbands feststellbar. Diese sei nach dem Überschreiten der Pegelstände abgesetzt worden.