Arbeit ohne Sonnenschutz IG BAU: „Nicht sexy, sondern brandgefährlich“
Wuppertal · Die IG BAU warnt vor gesundheitlichen Gefahren für „Draußen-Jobber“. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) weist darauf hin, dass nach Angaben der Arbeitsagentur in Wuppertal in der Stadt derzeit rund 2.100 Menschen etwa als Gerüstbauer oder Landschaftsgärtnerin beschäftigt sind.
Menschen, die in Wuppertal unter freiem Himmel arbeiten, hätten ein besonders hohes Risiko, durch Sonne und Hitze im Job krank zu werden. „Keiner sollte die hohe UV-Einstrahlung auf die leichte Schulter nehmen. Sie kann zu dauerhaften Schäden auf der Haut bis hin zu Krebs führen“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzender Uwe Orlob.
Die Gewerkschaft rät zu einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50. Auch regelmäßiges Wassertrinken sei ein Muss: „Sonnenmilch und Wasserflasche gehören genauso zum Job wie Mörtel und Maurerkelle“, sagt Orlob. Denn die Zahl der Hitzetage habe durch den Klimawandel in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.
Besondere Vorsicht sei zur Mittagszeit geboten: Zwischen 12 und 14 Uhr sollte der Großteil der Arbeiten in den Schatten verlegt werden. Wichtig sei außerdem, möglichst viele Körperteile mit Kleidung zu bedecken. „Ein am Helm fixierter Nackenschutz ist eine Kleinigkeit, die aber viel bringt“, meint.
Der Vorsitzende der IG BAU Düsseldorf verweist auf den weißen Hautkrebs, der seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit ist: „Ständige UV-Einstrahlung schädigt die Haut, schon lange bevor sich ein Sonnenbrand bemerkbar macht. Wer einen hellen Hauttyp hat, trägt ein besonders hohes Krebsrisiko. Klar ist: Das Arbeiten mit freiem Oberkörper ist nicht sexy, sondern brandgefährlich.“ Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) verzeichnete im vergangenen Jahr bundesweit rund 2.600 Verdachtsanzeigen für weißen Hautkrebs.
Unternehmen müssten den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der heißen Jahreszeit ernst nehmen, fordert Orlob: „Selbst wenn das Haus schnell fertig werden soll – bei Temperaturen um die 30 Grad kann die Mittagspause auch einmal länger dauern. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihr Personal vor Gesundheitsgefahren im Job zu schützen.“
Allerdings gebe es auch Tage, an denen das Wetter gar keine „Outdoor-Arbeit“ zulasse. „Nicht nur die Zahl extremer Hitzetage, sondern auch Stürme und Starkregen nehmen zu. Deshalb braucht der Bau Lösungen, damit die Beschäftigten bei einem Arbeitsausfall nicht ohne Lohn dastehen“, so Orlob.
Ein Beispiel aus dem Dachdeckerhandwerk zeige, wie es gehe: Zwischen April und November erhalten Beschäftigte eine Ausfallzahlung, wenn sie wegen extremer Wetterereignisse nicht arbeiten können. Das „Schlechtwettergeld für Frühling, Sommer und Herbst“ liegt bei 75 Prozent des Bruttolohns und wird für maximal 53 Stunden pro Jahr gezahlt.