Wuppertal muss Prozesskosten tragen Gericht: „Organisationsverschulden der Stadtspitze“
Wuppertal / Düsseldorf · Die Stadt Wuppertal muss trotz einer abgewiesenen Klage die Prozesskosten tragen. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden.
Ein Asylbewerber hatte Mitte 2017 bei der Wuppertaler Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Nachdem darüber nahezu ein Jahr lang nicht entschieden worden war, erhob er Klage beim Verwaltungsgericht. Trotz Aufforderung des Gerichts rührte sich die Stadt auch während des Verfahrens nicht und nahm zur Klage nicht Stellung. Mit dem Urteil hat das Gericht jetzt zwar die Klage des Mannes abgewiesen, da dieser keinen Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis hat. Die Kosten hat es aber der Stadt Wuppertal auferlegt. Der Grund: Ein Klageverfahren sei ohne ihr Verschulden nicht nötig gewesen.
Das Verschulden sieht das Gericht in einer seit mehreren Jahren bestehenden Personalnot und Überlastung des Ausländeramtes, auf das die zuständigen Organe der Stadt nicht adäquat reagiert hätten. Mit dem starken Zuzug von Ausländern seien die von der Ausländerbehörde zu bearbeitenden Fälle noch weiter angestiegen. Wegen der Überlastung würden viele besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in andere Kommunen abwandern. Die verbliebenen hätten die Ausfälle zu schultern und neue Kräfte in das anspruchsvolle Ausländerrecht einzuarbeiten. In der Folge könne die Behörde ihre gesetzlichen Aufgaben, wie der entschiedene Fall zeige, nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen. Anträge würden nicht beschieden, Betroffene müssten wochenlang auf einen Termin warten. Der Stadtspitze sei deshalb „Organisationsverschulden“ vorzuwerfen. Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.