Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter

Wuppertal · Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden, in denen die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne von § 651 a Abs.1 BGB sind.

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail) erteilt werden kann, bieten Sie der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigt die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Reisevertrages dar.

b) Sämtliche Abreden, Nebenabreden oder Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden.

c) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung - außer bei Körperschäden - als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsabschluss gelten die Bestimmungen der Regelung 1 a), 1 b) sinngemäß.

2. Zahlung

a) Sämtliche Zahlungen des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten.

b) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch 260,00 EUR pro Reisenden zu leisten. Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens drei Wochen vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen bei der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH eingehend fällig.

c) Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die Restzahlung erst fällig, wenn die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen.

d) Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen.

e) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 6 zu verlangen.

f) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 EUR nicht übersteigt.

g) Die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH ist bei tourVERS Touristik-Versicherungs- Service GmbH gemäß § 651 k BGB versichert.

3. Leistungen

a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben in der Reisebestätigung.

b) Die Rundschau Verlagsgesellschaft ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen abzusagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter, also der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH ist verpflichtet, die Kunden über erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen zu unterrichten oder eine zulässige Absage der Reise unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen. Ein zulässiger Absagegrund liegt insbesondere dann vor, wenn eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn höhere Gewalt vorliegt. Im Fall einer zulässigen Absage der Reise durch die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH können Sie vom Vertrag zurücktreten bzw. die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern dies nicht für uns einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, eine solche Reise aus unserem Angebot anzubieten. Sie sind verpflichtet das Ersatzreiseverlangen unverzüglich nach Zugang unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Wir empfehlen hierfür die Schriftform.

4. Haftung

a) Die vertragliche Haftung der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH für Schäden, die nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

b) Die deliktische Haftung der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

c) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

d) Die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten. Ebenso haftet die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH wenn und insoweit für einen dem Kunden entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch sie ursächlich geworden ist.

e) Die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH empfiehlt den Kunden in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung.

5. Gewährleistung

a) Sie sind verpflichtet, zur Wahrung Ihrer gesetzlichen Gewährleistungs- und Kündigungsrechte, uns im Falle einer Leistungsstörung den auftretenden Mangel unverzüglich anzuzeigen und gemäß § 651 c BGB eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder sie wird von uns verweigert.

b) Ihre Mängelanzeige nimmt unsere zuständige Gebietsvertretung in Ihrem Zielgebiet entgegen. Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Frist unsere Vertretung wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich mit Ihrem Abhilfeverlangen bitte direkt an unsere Reisebüros Rundschau Reisen/TOP Reisen. Unterlassen Sie die Rüge des Mangels schuldhaft, sind insoweit Minderungs- oder vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

c) Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH gegenüber schriftlich geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach dem vertraglichen Reiseende. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

d) Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH bei ihrem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung vertragliche, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Rechte des Kunden bei Kündigung wegen Mangels bleiben davon unberührt.

6. Rücktritt des Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Reiserücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung in unseren Reisebüros Rundschau Reisen und TOP Reisen. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH ist berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen, die sich nachstehend wie folgt berechnet:

- Rücktrittskosten bei Flugpauschalreisen:

bis 30. Tag vor Abreise: 20 %, 29. bis 22. Tag vor Abreise: 25 %, 21. bis 15. Tag vor Abreise: 35 %, 14. bis 08. Tag vor Abreise: 50 %, 07. bis 03. Tag vor Abreise: 65 %, ab dem 2. Tag vor Abreise oder Nichterscheinen: 80% pro Person vom jeweiligen Reisepreis.

- Rücktrittskosten für Kurzreisen aus den Sonderprogrammen (Bus, Flug,- oder Bahn-Sonderreisen) der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH

In diesen Fällen belaufen sich die Rücktrittskosten auf 95 % pro Person vom jeweiligen Reisepreis. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

- Umbuchungen und Änderungen/Ersatzteilnehmer

Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss für einen Termin der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, folgende Änderungen vorgenommen, so ist die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH berechtigt, hierfür bis zum 30. Tage vor Reiseantritt 25,00 EUR pro Person zu berechnen: Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegung oder der Beförderungsart. Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt zu den vorstehend erwähnten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, welcher dann in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Rundschau Verlagsgesellschaft kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften sowohl Sie als auch der Dritte der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

a) Die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH kann bis zum 14. Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie werden in jedem Fall unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit unterrichtet. Sie können dann die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise aus dem Gesamtangebot der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot anzubieten. Sie sind verpflichtet, das Ersatzreiseverlangen unverzüglich nach Zugang unserer Absage uns gegenüber geltend zu machen. Wir empfehlen hierfür die Schriftform.

b) Wird die Reise aufgrund einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt (z.B. durch Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH zahlt Ihnen in diesen Fällen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, werden wir die notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden wir Sie, sofern dies vertraglich vereinbart wurde, zurückbefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen sowohl die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH als auch der Reisende jeweils zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten müssen von Ihnen getragen werden.

c) Die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH kann nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich derart vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz der Kündigung behält die Rundschau Verlagsgesellschaft mbH den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von ihren Leistungsträger gutgebrachten Beträge.

8. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde der Rundschau Verlagsgesellschaft mbH zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

a) Die Rechtsbeziehung zwischen Rundschau Verlagsgesellschaft mbH und dem Reiseteilnehmer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Gerichtsstand für Kaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Firmensitz in Wuppertal.

10. Allgemeine Hinweise

a) Bitte beachten Sie, dass die in unserem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseausfallversicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstigen Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseausfallversicherung.

b) Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtiger Vorschriften (Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasen, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.

c) Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, wenn Sie nicht zur angegebenen Abreisezeit erscheinen oder wegen unvollständiger Reisepapiere (Pass, Visa sowie Gesundheitsbestimmungen) von der Reise ausgeschlossen werden.

d) Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

e) Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.

11. Sonstiges

a) Die Rundschau Verlagsgesellschaft behält sich Änderungen der Reiseausschreibungen bis zum Vertragsabschluss vor.

b) Das postalische Risiko beim Versand von Reiseunterlagen liegt bei Ihnen.

c) Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit hin (Name, Reisedatum, Reiseziel, etc.) zu überprüfen.

d) Eintrittspreise sind nicht im Reisepreis enthalten, soweit nicht anders angegeben.

Veranstalter:
Rundschau Verlagsgesellschaft mbH
Johannisberg 7, 42103 Wuppertal
Tel.: 0202-271440, Fax: 0202-716292

Buchungsstellen:
Rundschau Reisen, Werth 99, 42275 Wuppertal
Tel.: 0202-255010, Fax: 0202-551715

Top Reisen, Rathaus Galerie, Klotzbahn 1, 42105 Wuppertal
Tel.: 0202-444800, Fax: 0202-441599

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