Urteil: Der 17-Jährige wurde vom Jugendgericht zu einer Auflage von 80 Arbeitsstunden (abzuleisten innerhalb von vier Monaten) verurteilt.
Er hatte zuvor die Tat gestanden und erklärt, dass er am Tattag hätte nachsitzen müssen, aber lieber zu einer Verabredung mit einem Mädchen wollte und daher mit seinem Mittäter auf die Idee gekommen sei, die Bombendrohung auszusprechen.
Mit dem Mobiltelefon einer dritten Person habe man dann im Sekretariat der Schule angerufen und erklärt, gegen 13 Uhr werde in der Schule eine Bombe hochgehen. Die Folge: Die Schule wurde geräumt. Zahlreiche Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr rückten aus — Einsatzkosten in Höhe von rund 3.000 Euro entstanden.
Die Hälfte davon muss er nun aus eigener Tasche zahlen. Sein Taschengeld wird dazu von den Eltern gekürzt. Laut Angaben des Gerichts hatten ihm seine Eltern bereits vor der Verhandlung eigene Strafen verhängt — u.a. mehrere Wochen Hausarrest. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Verfahren gegen den 16-jährigen Mitangeklagten ist abgetrennt und nach Paragraph 154 StPO vorläufig eingestellt worden, da gegen ihn wegen weiterer Vorwürfe ermittelt wird.