Bombendrohungen und vorgetäuschtes Sexualdelikt Keine Schülerstreiche
Wuppertal · Gleich dreimal haben Jugendliche aus Wuppertal in den vergangenen Monaten für größere Polizeieinsätze und bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Nun müssen sie sich für ihre Taten verantworten.
Nach den Bombendrohungen gegen die Hauptschulen Uellendahl und Wichlinghausen und der vorgetäuschten Vergewaltigung auf dem Spielplatz an der Werther Brücke drohen den Heranwachsenden erhebliche Strafen.
Zwei Jugendliche müssen sich vor dem Amtsgericht verantworten, nachdem sie am 18. November im Sekretariat der Hauptschule Uellendahl angerufen und mit einer Bombe gedroht hatten. Mehrere Personen wurden vernommen, die Ermittlungen führten zu zwei 16- und 17-Jährigen. Gegen sie wurden inzwischen Anklagen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 Abs. 1 Nr. 6 StGB) erhoben. Die Verteidiger studieren momentan noch die Akten, ein Verhandlungstermin ist nach Angaben von Amtsgerichts-Pressedezernentin Carmen Schlosser noch nicht angesetzt.
Die Bombendrohung gegen die Hauptschule in der Matthäusstraße hatte ein 15 Jahre alter Jugendlicher am 6. Januar telefonisch ausgesprochen. Er erschien einen Tag später in Begleitung seiner Eltern bei der Polizei. "Über die Medien erfuhr der Junge von den Auswirkungen seines Handelns und vertraute sich seinen Eltern an", hieß es. Er besucht jetzt eine andere Schule.
Nach bisherigen Erkenntnissen war eine Gruppe von fünf Schülern im Alter von 15 bis 17 Jahren an der Aktion beteiligt. "Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, können wir keine weiteren Details nennen", so Polizei-Pressesprecherin Anja Meis.
Aller Voraussicht nach muss sich eine 16-Jährige wegen des Vortäuschens eines Straftat juristisch verantworten — sie hatte behauptet, auf dem Spielplatz an der Werther Brücker Opfer einer sexuellen Gewalttat geworden zu sein. Die Attacke sollte von einem "südländisch aussehenden Jugendlichen" ausgegangen sein. "Die vernehmenden Beamten deckten Widersprüchlichkeiten in den Aussagen des Mädchens und ihrer vier Freundinnen auf", so die Polizei — das angebliche Opfer gestand. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich die 16-Jährige chemische Drogen besorgt, um sich zu betäuben. Mit ihren Freundinnen fügte sie sich entsprechende Verletzungen zu, um ein Sexualdelikt vorzugaukeln. "Gründe hierfür dürften auf private Probleme des angeblichen Tatopfers zurückzuführen sein", so die Polizei.
Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert: "In allen Fällen droht den Beschuldigten eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Die Sanktionsmöglichkeiten reichen von einer Verwarnung über (Arbeits-)Auflagen bis hin zu Jugendarrest und Jugendstrafe. Hier ist eine Prognose kaum möglich, da der gerichtliche Entscheidungsspielraum sehr groß und der Erziehungsgedanke bei der Strafzumessung das maßgebliche Kriterium ist." Neben der Übernahme der Kosten für die Einsätze sind Sozialstunden eine mögliche Variante.
Die Ermittler hoffen vor allem auf die abschreckende Wirkung. Mit schlechten Schülerstreichen seien solche Aktionen sicher nicht zu vergleichen, heißt es.