Ein vorangegangener Streit sei bereits beendet gewesen. Eine Notwehr- oder Nothilfesituation schloss Richter Stefan Spätgens aus. Der damalige Gefangene erlitt Blutergüsse. Er ist wegen mutmaßlicher Beleidigungen und Körperverletzung am Tattag in einem eigenen Verfahren angeklagt.
Der Anwalt des Verletzten, Dr. Peter-René Gülpen, wies darauf hin, es sei erst auf seine Beschwerde beim Generalstaatsanwalt Düsseldorf hin Anklage erhoben worden; die Staatsanwaltschaft Wuppertal habe das Verfahren zunächst eingestellt und einen hinreichenden Tatverdacht verneint.
Die Strafe entspricht beim Einkommen des Angeklagten 40 Tagessätzen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss er als Beamter mit zusätzlichen dienstlichen Konsequenzen rechnen.